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BWO 1985 § 85 (Law)
(weggefallen)
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HebG 1985 § 4 (Law)
(1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder „Entbindungspfleger” sowie...
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HebG 1985 § 6 (Law)
(1) Die Ausbildung für Hebammen und Entbindungspfleger schließt mit der staatlichen Prüfung ab und dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und...
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HebG 1985 § 10 (Law)
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer in einer Ausbil...
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HebG 1985 § 31 (Law)
(1) Die außerhalb des Gesetzes für "Hebammen" bestehenden Rechtsvorschriften finden auch auf "Entbindungspfleger" Anwendung. (2)
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HebG 1985 § 32 (Law)
(weggefallen)
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SaatArtVerzV 1985 § 1 (Law)
Das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz erhält die Fassung der Anlage.
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BWO 1985 Inhaltsübersicht (Law)
Erster Abschnitt ...
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BWO 1985 § 15 (Law)
(weggefallen)
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BWO 1985 § 65 (Law)
(weggefallen)
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HebG 1985 § 1 (Law)
(1) Wer die Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" führen will, bedarf der Erlaubnis. (2) Hebammen und Entbindungspfleger, die Staatsangehörige eines Vertr...
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HebG 1985 § 2b (Law)
(1) Die jeweils zuständige Stelle unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen...
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HebG 1985 § 9 (Law)
Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet 1. Unterbrechungen durch Urlaub oder Ferien bis zu sechs Wochen jährlich und ...
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HebG 1985 § 13 (Law)
(1) Der Träger der Ausbildung hat 1. die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich g...
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HebG 1985 § 21 (Law)
Die §§ 11 bis 20 finden keine Anwendung auf Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder geistlicher Gemeinschaften oder Diakonissen oder Diakonieschwestern sind.
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HebG 1985 § 23 (Law)
Zwischenstaatliche Verträge über die Tätigkeit der Hebammen in den Grenzgebieten bleiben unberührt.
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HebG 1985 § 27 (Law)
(1) Eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes wirksame Anerkennung als Hebamme nach § 6 des Hebammengesetzes in der in § 33 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Fassung und ein durch § 23 des Hebammen...
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SaatArtVerzV 1985 § 2a (Law)
(weggefallen)
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SaatVerkG 1985 § 63 (Law)
(Inkrafttreten)
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HebG 1985 § 11 (Law)
(1) Der Träger der Ausbildung, der einen anderen zur Ausbildung nach diesem Gesetz einstellt, hat mit diesem einen schriftlichen Ausbildungsvertrag nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts zu s...