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KVLG 1989 § 51 Verwendung und Verwaltung der Mittel (Law)
(1) Für die Verwendung und Verwaltung der Mittel gelten die §§ 259 bis 263 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Satzung kann den D...
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KVLG 1989 § 55 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung (Law)
Für die Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der landwirtschaftlichen Krankenkasse gilt § 274 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
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KVLG 1989 § 57 Straf- und Bußgeldvorschriften, Zusammenarbeit (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 291a Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auf dort genannte Daten zugreift. (2) Hande...
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KVLG 1989 § 58 (weggefallen) (Law)
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PflBeschauV 1989 § 7 Eingangsort (Law)
(1) Die in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände aus einem Staat, der weder Mitgliedstaat noch anderer Vertragsstaat des Abkomm...
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PflBeschauV 1989 § 7b Kontrolle von hölzernem Verpackungsmaterial (Law)
Wer eine Sendung aus einem Drittland in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einführt, deren Waren 1. Verpackungsmaterial a...
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PflBeschauV 1989 § 10 Einfuhrerleichterungen (Law)
Die §§ 5 bis 8 gelten nicht für die Einfuhr von bis zu 50 Schnittblumen und bis zu 3 Kilogramm Früchten je Person mit Ursprung in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum, ...
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PflBeschauV 1989 § 13f Untersuchung (Law)
(1) Die zuständige Behörde kann die in Anhang IV Teil A Kapitel II Nr. 18.5 und 30.1 der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten lebenden Teile von Pflanzen und die in Anhang V Teil A aufgefüh...
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PflBeschauV 1989 § 13q Kennzeichnung (Law)
(1) Die Kennzeichnung nach dem in § 13p Absatz 1 Nummer 1 genannten Standard ist unmittelbar nach der Herstellung der Verpackung aus Holz, das nach dem in § 13p Absatz 1 Nummer 1 genannten Standard be...
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PflBeschauV 1989 § 14b Mitteilungen (Law)
Dem Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, wird die Befugnis zum Verkehr mit der Europäischen Kommission oder den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ...
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PflBeschauV 1989 § 14c Forderungsübergang (Law)
Soweit sich die Europäische Union an der Leistung eines Landes an einen Entschädigungs- oder Ausgleichsberechtigten beteiligt, geht eine Forderung auf Schadenersatz oder Entschädigung, die dem Entschä...
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KVLG 1989 § 1 Aufgaben der Krankenversicherung für Landwirte (Law)
Die landwirtschaftliche Krankenkasse als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dies umfasst auc...
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KVLG 1989 § 4 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht nach § 2 befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. durch seine Tätigkeit als ...
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KVLG 1989 § 10 Haushaltshilfe (Law)
(1) Die Satzung soll bestimmen, daß für landwirtschaftliche Unternehmer Haushaltshilfe gewährt wird, wenn dem Versicherten, dem Ehegatten oder dem Lebenspartner des Versicherten oder dem versicherten ...
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KVLG 1989 § 17 Träger der Krankenversicherung (Law)
Träger der Krankenversicherung der Landwirte ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. In Angelegenheiten der Krankenversicherung der Landwirte und bei Durchführung der Auf...
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KVLG 1989 § 21 Wahlrecht der Studenten und Praktikanten (Law)
(1) Die Mitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Krankenkasse können wählen 1. eingeschriebene Studenten der staatlichen und ...
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KVLG 1989 § 22 Beginn der Mitgliedschaft (Law)
(1) Die Mitgliedschaft beginnt 1. für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten Versicherungspflichtigen mit dem Tag der Aufnahme der Tä...
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KVLG 1989 § 32 Auskunftspflicht (Law)
Für Versicherte und landwirtschaftliche Unternehmer, bei denen versicherungspflichtige Familienangehörige mitarbeiten, gilt § 206 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
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KVLG 1989 § 39 Beitragsberechnung für versicherungspflichtige landwirtschaftliche Unternehmer (Law)
(1) Bei versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmern werden, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist, der Beitragsbemessung zugrunde gelegt ...
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KVLG 1989 § 41 Auskunftspflicht des Beitragspflichtigen (Law)
Macht der Beitragspflichtige trotz Aufforderung der Krankenkasse die für die Festsetzung des außerland- und außerforstwirtschaftlichen Arbeitseinkommens erforderlichen Angaben nicht, nicht vollständig...