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BBG 2009 § 120 Mitglieder (Law)
...2) Ständige ordentliche Mitglieder sind die Präsidentin des Bundesrechnungshofes oder der Präsident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzende oder Vorsitzender und die Leiterin der Dienstrechtsabteilun...
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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
...rlangen zu hören. (4) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheid...
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BBG 2009 § 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane (Law)
Die Beamtinnen und Beamten des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichtes sind Beamtinnen und Beamte des Bundes. Die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand werden d...
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BBG 2009 § 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften (Law)
...2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium des Innern, sow...
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BBG 2009 § 22 Beförderungen (Law)
...2) Beförderungen, die mit einer höherwertigen Funktion verbunden sind, setzen eine mindestens sechsmonatige Erprobungszeit voraus. (3) Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig ...
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BBG 2009 § 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen (Law)
...2. besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen. (2) Die Bundesr...
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BBG 2009 § 27 Abordnung (Law)
...2 länger als zwei Jahre dauert oder 2. zu einem anderen Dienstherrn erfolgt. Die Abordnung zu einem ...
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BBG 2009 § 28 Versetzung (Law)
...2) Eine Versetzung ist auf Antrag der Beamtin oder des Beamten oder aus dienstlichen Gründen ohne ihre oder seine Zustimmung zulässig, wenn das Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden is...
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BBG 2009 § 38 Verfahren der Entlassung (Law)
...2 Abs. 1 Nr. 1 mit der Zustellung, im Übrigen mit dem Ablauf des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem der Beamtin oder dem Beamten die Entlassungsverfügung zugestellt wird.
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BBG 2009 § 41 Verlust der Beamtenrechte (Law)
...2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung...
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BBG 2009 § 43 Gnadenrecht (Law)
...rlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Beamtenrechte in vollem Umfang beseitigt, gilt ab diesem Zeitpunkt § 42 entsprechend.
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BBG 2009 § 44 Dienstunfähigkeit (Law)
(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der D...
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BBG 2009 § 45 Begrenzte Dienstfähigkeit (Law)
...2 oder 3 ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann. (2) Die Arbeitszeit ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit zu verkürzen. Mit Zustimmung der Beam...
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BBG 2009 § 60 Grundpflichten (Law)
...2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichte...
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BBG 2009 § 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten (Law)
...2) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung zur Erhaltung oder Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teilzunehmen.
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BBG 2009 § 67 Verschwiegenheitspflicht (Law)
...2) Absatz 1 gilt nicht, soweit 1. Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind, 2. ...
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BBG 2009 § 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte (Law)
...rlich verletzt oder getötet, geht ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch, der diesen Personen infolge der Körperverletzung oder der Tötung gegen Dritte zusteht, insoweit auf den Dienstherrn über, als...
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BBG 2009 § 85 Dienstzeugnis (Law)
...rlangen auch über die ausgeübte Tätigkeit und die erbrachten Leistungen Auskunft geben.
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BBG 2009 § 86 Amtsbezeichnungen (Law)
(1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder eine von ihr oder ihm bestimmte Stelle setzt die Amtsbezeichnungen fest, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Beamtinnen...
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BBG 2009 § 91 Teilzeit (Law)
...2) Dem Antrag nach Absatz 1 darf nur entsprochen werden, wenn die Beamtinnen und Beamten sich verpflichten, während des Bewilligungszeitraumes außerhalb des Beamtenverhältnisses berufliche Verpflichtu...