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FeV 2010 § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind 1. einspurige Fahrräder mit...
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FeV 2010 § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen (Law)
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) oder ein Kraftfahrzeug, das den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b entspricht, führt, muss in einer Pr...
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FeV 2010 § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (Law)
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde...
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FeV 2010 Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27) (Law)
...2010, 2094; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Umfang der Berechtigung zum Führen vo...
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FeV 2010 Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 370 – 371) (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigte...
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FeV 2010 Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3930 - 3932) Modul 1 1. ...
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FeV 2010 § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (Law)
(1) Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei ein...
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FeV 2010 § 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
(1) Zur Übermittlung nach § 30a Absatz 1 und 3 des Straßenverkehrsgesetzes durch Abruf im automatisierten Verfahren dürfen folgende Daten bereitgehalten werden: ...
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FeV 2010 Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2) (Law)
...2010, 2015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinig...
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FeV 2010 § 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis (Law)
(1) Abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 1 kann die Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde von dem Übersenden eines vorbereiteten Führerscheines an die zuständige Tech...
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FeV 2010 § 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
(1) Die Übermittlung der Daten nach § 60 ist auch in einem automatisierten Anfrage- und Auskunftsverfahren zulässig. (2) § 53 ist anzuwenden.
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FeV 2010 § 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (Law)
(1) Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen, werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde für den Zweck des § 1...
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FeV 2010 Anlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 19 - 21) 1. Allgemeines Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlau...
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FeV 2010 Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3) (Law)
...2010, 2084 - 2089; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) Vorbemerkungen ...
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FeV 2010 Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 368 – 369) (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigte...
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FeV 2010 Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3238) (1) Der Antrag nach § 71a Absatz 3 ist von einer zur Vertretung des Tr...
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FeV 2010 § 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern (Law)
(1) Für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Strafen dürfen im Rahmen des § 52 Absatz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes nur die nach § 57 Nummer 1 bis 10 und 12 bi...
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FeV 2010 § 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes (Law)
(1) Für Maßnahmen wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden gemäß § 30 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes die auf Grund des § 28 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 des Straßenverkehrsges...
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FeV 2010 Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und 4) (Law)
...2010, 2016 - 2017) a) Ausbildungsbescheinigun...
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FeV 2010 Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 39 - 45) Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und den Umtausch von Führer...