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GAD § 26 Schadensausgleich (Law)
(1) Schäden, die während eines dienstlich angeordneten Auslandsaufenthalts des Beamten diesem, einem Familienangehörigen oder einer anderen zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Person infolge von be...
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KerIndAusbV § 26 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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LuftFzgG § 26 (Law)
(1) Das Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden. Der nachträglichen Änderung des Rangverhältnisses steht es gleich, wenn der Rang eines bereits eingetragenen Registerpfandrechts zugleich mit ...
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LuftVG § 26 (Law)
(1) Bestimmte Lufträume können vorübergehend oder dauernd für den Luftverkehr gesperrt werden (Luftsperrgebiete). (2) In bestimmten Lufträumen kann der Durchflug von Luftfahrzeugen besondere...
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LASaarEG § 26 (Law)
Die Vorschriften des Altsparergesetzes gelten im Saarland, soweit sie sich beziehen auf 1. nach dem Gesetz über die Umwandlung v...
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LBG § 26 (Law)
Für die Entschädigung und die Kosten für Folgen der Enteignung gelten die §§ 4 bis 6 sinngemäß. An Stelle der nach § 8 zu bestimmenden Behörde ist die Enteignungsbehörde zuständig, soweit die Landesre...
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UAG § 26 Geschäftsstelle (Law)
Für die Arbeit des Umweltgutachterausschusses wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie unterliegt den Weisungen des Vorsitzenden des Umweltgutachterausschusses.
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UErgG § 26 (Law)
Welche Beteiligten die Kosten zu tragen haben, bestimmt das Gericht nach billigem Ermessen. Es kann dabei auch bestimmen, daß die außergerichtlichen Kosten ganz oder teilweise zu erstatte...
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UmwAusbV § 26 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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VersammlG § 26 (Law)
Wer als Veranstalter oder Leiter 1. eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder t...
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WVG § 26 Auskunftspflicht (Law)
(1) Die Verbandsmitglieder sind verpflichtet, dem Verband auf Verlangen Auskunft über solche Tatsachen und Rechtsverhältnisse zu geben, die für die Beurteilung der mit der Mitgliedschaft verbundenen R...
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VwGO § 26 (Law)
(1) Bei jedem Verwaltungsgericht wird ein Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. (2) Der Ausschuß besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als Vorsitzendem, einem ...
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SVG § 26 (Law)
(1) Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§§ 17, 18), insgesamt jedoch höchstens 71,75 vom Hundert. Der Ruhegehalts...
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StPO § 26 Ablehnungsverfahren (Law)
(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. Das Gericht kann dem Antragsteller aufgeben, ein in de...
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ZPOEG § 26 (Law)
...269 Abs. 3, §§ 278, 313a, 495a der Zivilprozessordnung sowie die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug vor dem Einzelrichter in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung weiter Anwendun...
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ZollVG § 26 Versand (Law)
Soweit der Zollkodex oder sonstige gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eine Befugnis zur Einräumung von Erleichterungen oder vereinfachten Verfahren im Rahmen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens...
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BAPostSa § 26 Jahresabschluß (Law)
(1) Der Vorstand stellt für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluß und einen Lagebericht nach handelsrechtlichen Grundsätzen auf. (2) Der Jahresabschluß besteht aus ...
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AltPflG § 26 (Law)
(1) Die Entscheidung über die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die antragstellende Person die Prüfung abgelegt hat; in den Fällen des § 2 Abs. 3 bis 5 trifft ...
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ABBergV § 26 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.
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BerRehaG § 26 Kosten (Law)
Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei. Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unb...