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SUG § 43 Zuständigkeit der Seeämter (Law)
(1) Die Untersuchung nach diesem Abschnitt obliegt der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Sie bildet Untersuchungsausschüsse (Seeämter) in Bremerhaven, Emden, Hamburg, Kiel und Rostock. ...
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ZPO § 43 Verlust des Ablehnungsrechts (Law)
Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen od...
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SchuldRAnpG § 43 Erfaßte Verträge (Law)
Auf Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverträge über Grundstücke finden die nachstehenden Regelungen Anwendung, wenn der Nutzer auf dem Grundstück bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 mit Billigung sta...
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PStG § 43 Erklärungen zur Namensangleichung (Law)
(1) Die Erklärungen über die Namenswahl nach Artikel 48 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 des Einführungsges...
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UVPG § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung (Law)
(1) Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 41, 42,...
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WODrittelbG § 43 Einleitung der Wahl (Law)
...5 Abs. 1 zuständige Wahlvorstand nimmt im Seebetrieb die sich aus dieser Verordnung ergebenden Aufgaben wahr. (3) Mitteilungen, die im Seebetrieb bekannt zu machen sind, übersendet der zustä...
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WpÜG § 43 Bekanntgabe und Zustellung (Law)
(1) Verfügungen, die gegenüber einer Person mit Wohnsitz oder einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ergehen, gibt die Bundesanstalt der Person bekannt, die als Bevo...
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ALG § 43 Interne und externe Teilung (Law)
(1) Zum Ausgleich der nach diesem Gesetz erworbenen Anrechte findet zwischen den geschiedenen Ehegatten die interne Teilung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz und den ergänzenden Vorschriften dieses...
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AZRG § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften (Law)
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BWaldG § 43 Verletzung der Auskunftspflicht (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 42 Abs. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. (2) Die Ordnungswidrigk...
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BrennO 1998 § 43 (Law)
Die Bundesmonopolverwaltung kann die Verlegung einer Brennerei auf ein anderes Grundstück unter Belassung des Brennrechts genehmigen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls die Verlegung notwendig ma...
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MilchQuotV § 43 Äquivalenzmengen für Käse (Law)
...5 % Fett i. Tr. 10,60 kg Halbfester Schnittkäse bis 45 % Fett i. Tr. 8,90 kg ...
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JGG § 43 Umfang der Ermittlungen (Law)
(1) Nach Einleitung des Verfahrens sollen so bald wie möglich die Lebens- und Familienverhältnisse, der Werdegang, das bisherige Verhalten des Beschuldigten und alle übrigen Umstände ermittelt werden,...
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RVG § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs (Law)
Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber de...
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SCEBG § 43 Geheimhaltung; Vertraulichkeit (Law)
...5) Die Ausnahme von der Pflicht zur Vertraulichkeit nach Absatz 3 Nr. 1 gilt für den Personenkreis nach Absatz 4 Nr. 1 bis 3 entsprechend. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht für ...
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TierSeuchSchBMV § 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen (Law)
Nach dieser Verordnung vorgeschriebene Bekanntmachungen werden mit Beginn des Tages, der auf ihre Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt, wirksam, soweit in der Bekanntmachung kein späterer Zeitpunk...
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WoGG § 43 Weitergeltung bisherigen Rechts (Law)
(1) Ist nach dem 31. Dezember 2000 bis zum 14. Juli 2005 über einen Wohngeldantrag entschieden worden, liegt der Bewilligungszeitraum mindestens teilweise in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezemb...
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WPapG § 43 Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (Law)
...514) im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, über eine Anerkennung als Wertpapiersammelbank von der nach Landesrecht zuständigen Stelle des Landes, in dessen Gebiet das Kreditinstitut seinen Sitz hat, verf...
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ZO-Zahnärzte § 43 (Law)
Die Akten des Zulassungsausschusses sind fünf Jahre, Niederschriften und Urschriften von Beschlüssen zwanzig Jahre aufzubewahren.
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PreisLS Nr 43 Bemessung (Law)
(1) Für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Kapitals können kalkulatorische Zinsen angesetzt werden. Sie sind in der Betriebsrechnung gesondert auszuweisen. (2) Für kalkulatorische Zi...