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BBauG § 91 Ersatz für entzogene Rechte (Law)
Die Enteignung zu dem Zweck, durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, ist nur zulässig, soweit der Ersatz in den Vorschriften des Zweiten Abschnitts vorgesehen ist. Für den Ers...
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BGB § 91 Vertretbare Sachen (Law)
Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
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FamFG § 91 Richterlicher Durchsuchungsbeschluss (Law)
...vilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verpflichtete in die Durchsuchung ein oder ist ein Beschluss gegen ihn nach Absatz 1 Satz 1 ergangen oder nach Absatz 1 Satz ...
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GBVfg § 91 Behandlung von Verweisungen, Löschungen (Law)
Sonderregelungen in den §§ 54 bis 60 dieser Verordnung, in der Wohnungsgrundbuchverfügung und in der Gebäudegrundbuchverfügung gehen auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 ...
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StBerG § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme (Law)
(1) Der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten steht es nicht entgegen, daß der Vorstand der Steuerberaterkammer ihm bereits wegen dessel...
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StVollzG § 91 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (Law)
(1) Besondere Sicherungsmaßnahmen ordnet der Anstaltsleiter an. Bei Gefahr im Verzug können auch andere Bedienstete der Anstalt diese Maßnahmen vorläufig anordnen. Die Entscheidung des Anstaltsleiters...
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BRAO (XXXX) §§ 90 und 91 (weggefallen) (Law)
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BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. 2016, 2585) Auslandszuschlag VI.1 (Monatsbeträge in Euro) ...
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StrlSchV 2001 Anlage VI (zu §§ 3, 47, 49, 55, 95, 117) (Law)
...vitätszufuhr bedingt ist, als Dosis des ungeborenen Kindes, soweit die zuständige Behörde nichts anderes festlegt. ...
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WWSUVtr Anlage VI Regelungen, die in der Deutschen Demokratischen Republik im weiteren Verlauf anzustreben sind (Law)
...zrecht 4. Einführung des Ordnungsrahmens und der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Bereich berufliche...
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BinSchPRG (XXXX) §§ 79 bis 91 (weggefallen) (Law)
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 91 Abstimmung über die Art der Wahl (Law)
Die Arbeitnehmer der Seebetriebe nehmen an einer Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, nicht teil und bleiben für die Errechnung der für die Antragstellung u...
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SGB 10 § 91 Erstattung von Aufwendungen (Law)
(1) Erbringt ein Beauftragter Sozialleistungen für einen Auftraggeber, ist dieser zur Erstattung verpflichtet. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten. Eine Erstattungspflicht besteht nic...
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SGB 8 § 91 Anwendungsbereich (Law)
(1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben: 1. der Unterkunft junger Me...
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SGB 9 § 91 Außerordentliche Kündigung (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 86 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Die Zustimm...
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SVWO 1997 § 91 Aufbewahrung der Wahlunterlagen (Law)
...Vierten Buches Sozialgesetzbuch für eine Wahlanfechtung gesetzten Frist, im Falle einer Wahlanfechtung jedoch frühestens zwei Monate, nachdem die Entscheidung über die Wahlanfechtung rechtskräftig gew...
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BHO § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie 1. ...
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BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
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LuftVZO § 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Ausflugs bei der Erlaubnisbehörde zu stellen. Bei der Berechnung der Frist gilt der Sonnaben...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.