-
FGO § 78 (Law)
(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. (2) Beteiligte können sich auf ihre Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge, Ausd...
-
SchRegDV § 78 (weggefallen) (Law)
-
WVG § 78 Außerkrafttreten (Law)
(1) Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, treten mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes 1. ...
-
ZVG § 78 (Law)
Vorgänge in dem Termin, die für die Entscheidung über den Zuschlag oder für das Recht eines Beteiligten in Betracht kommen, sind durch das Protokoll festzustellen; bleibt streitig, ob oder für welches...
-
EinigVtr Anlage II Kap VI C III Anlage II Kapitel VI (Law)
...VI Sachgebiet F Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe a) festgelegten Übergangszeit oder auf Grund einer Rechtsverordnung zu diesem Vertrag nicht angewendet wird, gilt der Fachbereichsstandard Forstsaatgutwes...
-
EinigVtr Anlage I Kap VI B I Anlage I Kapitel VI (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz in ...
-
EinigVtr Anlage I Kap VI B II Anlage I Kapitel VI (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: 1. Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten...
-
EinigVtr Anlage I Kap VI C III Anlage I Kapitel VI (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 5 nicht mehr anzuwenden)
-
AgrStatG § 78 Einzelerhebungen (Law)
Die Holzstatistik umfasst folgende Einzelerhebungen: 1. Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben, ...
-
BewG § 78 Grundstückswert (Law)
...vielfältigers (§ 80) auf die Jahresrohmiete (§ 79) unter Berücksichtigung der §§ 81 und 82.
-
BVG § 78 (Law)
Innerhalb der in § 76 Abs. 1 vorgesehenen Frist ist ein der ausgezahlten Abfindungssumme gleichkommender Betrag an Geld, Wertpapieren und Forderungen der Pfändung nicht unterworfen.
-
VwGO § 78 (Law)
(1) Die Klage ist zu richten 1. gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt e...
-
StBerG § 78 Satzung (Law)
Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
-
ZPO § 78 Anwaltsprozess (Law)
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassung...
-
BewG (XXXX) §§ 105 bis 108 (weggefallen) (Law)
-
EGInsO Art 108 Fortbestand der Vollstreckungsbeschränkung (Law)
(1) Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, über dessen Vermögen ein Gesamtvollstreckungsverfahren durchgeführt worden ist, ist auch nach dem 31. Dezember 1998 die Vollstreckungsbeschränkun...
-
BranntwMonG (XXXX) §§ 78 bis 80 (Law)
-
LuftPersV (XXXX) §§ 78 bis 80 (weggefallen) (Law)
-
GRG Art 78 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...
-
BeamtVG § 108 Anwendungsbereich in den Ländern (Law)
(1) Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt d...