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BinSchUO2008Anh X § 9.14 Sonstige Ausrüstung (Law)
Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa sowie Nummer 2 Buchstabe a bis c und e bis i ist anzuwenden. Ein- und Ausstiege müssen ein gefahrloses Begehen an den vorge...
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BinSchUO2008Anh X § 9.16 Besatzung (Law)
...XI ist nach folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Das Taxiboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsf...
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BinSchUO 2008 Anhang X Nationale Sonderbestimmungen (Law)
...xt siehe: BinSchUO2008Anh X)
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BinSchUO2008Anh X § 4.01 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (Law)
1. Fähren, die den Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nummern 2 bis 3 auf...
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GWB § 138 Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen (Law)
(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, 1. die ein Sektorenauftraggeber an ein verbunde...
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VVG 2008 § 138 Haftungsausschluss bei Schiffen (Law)
Bei der Versicherung eines Schiffes ist der Versicherer nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der daraus entsteht, dass das Schiff in einem nicht fahrtüchtigen Zustand oder nicht ausreichend a...
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SGB 7 § 138 Unterrichtung der Versicherten (Law)
Die Unternehmer haben die in ihren Unternehmen tätigen Versicherten darüber zu unterrichten, welcher Unfallversicherungsträger für das Unternehmen zuständig ist und an welchem Ort sich seine für Entsc...
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SGB 5 § 138 Neue Heilmittel (Law)
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlini...
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SGB 12 § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (Law)
Einer Person, die am 31. Dezember 2016 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Siebten Kapitel in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung hat, sind die ihr am 31. Dezember 2016 zustehenden Leistunge...
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EinigVtr Anlage I Kap X C III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage II Kap X D III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Anordnung üb...
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EinigVtr Anlage II Kap X Anlage II Kapitel X (Law)
...X) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel X der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap X H) - Ausge...
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BinSchUO2008Anh X § 10.01 Gleichwertigkeit und Abweichungen hinsichtlich Bau und Ausrüstung (Law)
1. Schreiben die Bestimmungen des Teils I bis III vor, dass bestimmte Werkstoffe, Einrichtungen oder Ausrüstungen auf einem Fahrzeug einzubau...
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BBG 2009 § 138 Anwendungsbereich (Law)
Beschränkungen, Anordnungen und Verpflichtungen nach den §§ 139 bis 142 sind nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes zulässig. Sie sind auf Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitssich...
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SGB 9 § 138 Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen (Law)
(1) Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten stehen, wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis, soweit sich aus dem zugr...
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SGB 6 § 138 Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung (Law)
(1) Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahr. Dazu gehören: 1. ...
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UmwG 1995 § 138 Sachgründungsbericht (Law)
Ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) ist stets erforderlich.
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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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BinSchUO2008Anh X § 1.03 Fährzeugnis (Law)
1. Die Ergebnisse aus den Stabilitäts- und Festigkeitsberechnungen sind im Fährzeugnis einzutragen und an Bord der Fähre an auffallender Stel...
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BinSchUO2008Anh X § 1.05 Kennzeichnung der Fähren (Law)
An allen Fähren muss als Kennzeichen auf beiden Längsseiten ein mindestens 30 cm hohes "F" mit heller Farbe auf dunklem Grund oder mit dunkler Farbe auf hellem Grund deutlich sichtbar angebr...