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UmwG 1995 § 68 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung (Law)
(1) Die übernehmende Gesellschaft darf zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital nicht erhöhen, soweit 1. sie Anteile ...
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UmwG 1995 § 73 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...§§ 66, 67, 68 Abs. 1 und 2 und des § 69 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 79 Möglichkeit der Verschmelzung (Law)
Ein Rechtsträger anderer Rechtsform kann im Wege der Aufnahme mit einer eingetragenen Genossenschaft nur verschmolzen werden, wenn eine erforderliche Änderung der Satzung der übernehmenden Genossensch...
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UmwG 1995 § 84 Beschluß der Generalversammlung (Law)
Der Verschmelzungsbeschluß der Generalversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
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UmwG 1995 § 85 Verbesserung des Umtauschverhältnisses (Law)
(1) Bei der Verschmelzung von Genossenschaften miteinander ist § 15 nur anzuwenden, wenn und soweit das Geschäftsguthaben eines Mitglieds in der übernehmenden Genossenschaft niedriger als das Geschäft...
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UmwG 1995 § 86 Anlagen der Anmeldung (Law)
(1) Der Anmeldung der Verschmelzung ist außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch das für die anmeldende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter A...
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UmwG 1995 § 95 Fortdauer der Nachschußpflicht (Law)
...§§ 105 bis 115a des Genossenschaftsgesetzes entsprechend. (2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des übernehmenden Rechtsträgers binnen zwei Jahren na...
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UmwG 1995 § 99 Möglichkeit der Verschmelzung (Law)
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann sich an einer Verschmelzung nur beteiligen, wenn die Satzung des Vereins oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen. (2) Ein eingetragener Vere...
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UmwG 1995 § 102 Durchführung der Mitgliederversammlung (Law)
...§ 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie ein nach § 100 erforderlicher Prüfungsbericht auszulegen. § 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 106 Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung (Law)
...§§ 101 bis 103 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 107 Pflichten der Vorstände (Law)
...§ 104 entsprechend anzuwenden. (2) Die Vorstände haben ferner gemeinschaftlich den für die Verleihung des Prüfungsrechts zuständigen obersten Landesbehörden die Eintragung unverzüglich mitzu...
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UmwG 1995 § 110 Inhalt des Verschmelzungsvertrags (Law)
...§ 5 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und 7 nicht zu enthalten.
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UmwG 1995 § 114 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
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UmwG 1995 § 117 Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins (Law)
Vor der Eintragung in das Register besteht ein neuer Verein als solcher nicht. Wer vor der Eintragung des Vereins in seinem Namen handelt, haftet persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamts...
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UmwG 1995 § 118 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Auf die Verschmelzung kleinerer Vereine im Sinne des § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Unterabschnitts entsprechend anzuwenden. Dabei treten be...
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UmwG 1995 § 119 Bekanntmachung der Verschmelzung (Law)
Sobald die Verschmelzung von allen beteiligten Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist, macht die für den übernehmenden kleineren Verein zuständige Aufsichtsbehörde, bei einer Verschmelzung durch Neugr...
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UmwG 1995 § 122 Eintragung in das Handelsregister (Law)
...§ 18 Abs. 1 bleibt unberührt. (2) Kommt eine Eintragung nicht in Betracht, treten die in § 20 genannten Wirkungen durch die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übertr...
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UmwG 1995 § 122j Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Law)
(1) Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen kön...
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UmwG 1995 § 127 Spaltungsbericht (Law)
...§ 8 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 134 Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen (Law)
...§§ 111 bis 113 des Betriebsverfassungsgesetzes begründet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Vermögensteile bei dem übertragenden Rechtsträger verbleiben und dem übernehmenden oder neuen Rechtsträge...