-
BBG 2009 § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung (Law)
...rlängerung einer Beurlaubung ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung zu stellen. (3) Während einer Freistellung vom Dienst nach Absatz 1 dürfen nur solche Nebentät...
-
BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
...rlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamtenrechtl...
-
BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
...rlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamtin oder der Beamte wegen unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst nach dem Bundesbesoldungsgesetz den Anspruch auf Besoldung, wird dadurch die Dur...
-
BBG 2009 § 97 Begriffsbestimmungen (Law)
...2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird. (3) Nebenbeschäftigung ...
-
BBG 2009 § 113 Aufbewahrungsfrist (Law)
...2 Nr. 2 und 3 maßgebliche Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ist § 11 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Bundesarchivgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Unterlagen über Beihilfen, Heil...
-
BBG 2009 § 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten (Law)
...2) Personalaktendaten im Sinne des § 108 dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und nur von den übrigen Personaldateien technisch und organisatorisch getrennt automatisiert verarbeitet werden. ...
-
BBG 2009 § 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden (Law)
...2) Keine Beamtin und kein Beamter darf wegen Betätigung für eine Gewerkschaft oder einen Berufsverband dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
-
BBG 2009 § 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden (Law)
...2) Richtet sich die Beschwerde gegen die unmittelbare Vorgesetzte oder den unmittelbaren Vorgesetzten, kann sie bei der oder dem nächsthöheren Vorgesetzten unmittelbar eingereicht werden.
-
BBG 2009 § 135 Rechtsfolgen der Umbildung (Law)
...2 oder 3 von einer anderen Körperschaft übernommen, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. (2) Im Fall des § 134 Abs. 1 ist der Beamtin oder dem Beamten von der au...
-
BBG 2009 § 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden (Law)
...2) Für bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Behörden nicht besitzen, tritt an deren Stelle für die in diesem Gesetz oder dem Beamtenversorgungsgeset...
-
BBG 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
-
BBG 2009 § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses (Law)
...2. von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeit...
-
BBG 2009 § 10 Ernennung (Law)
...2. Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art, 3. Verleihung eines anderen Amtes mit ande...
-
BBG 2009 § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten (Law)
...rlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes nieder und bewerben sie sich zu diesem Zeitpunkt erneut um ein Mandat, is...
-
BBG 2009 § 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands (Law)
Wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt festgesetzt wird, beginnt der einstweilige Ruhestand mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand der Beamtin od...
-
BBG 2009 § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands (Law)
...2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreichen der Regelaltersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.
-
BBG 2009 § 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (Law)
...rlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnis...
-
BBG 2009 § 69 Gutachtenerstattung (Law)
Die Genehmigung, ein Gutachten zu erstatten, kann versagt werden, wenn die Erstattung den dienstlichen Interessen Nachteile bereiten würde. § 68 Abs. 3 gilt entsprechend.
-
BBG 2009 § 70 Auskünfte an die Medien (Law)
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
-
BBG 2009 § 74 Dienstkleidung (Law)
...rlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.