-
StBerG § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer (Law)
Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beitr...
-
BBergG § 87 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten (Law)
(1) Rechte an dem abzutretenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder die Nutzung des Grundstücks beschränken, können aufrechterhalten w...
-
SGB 12 § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze (Law)
...4 und 5 und blinden Menschen nach § 72 ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 vom Hundert nicht zuzumuten. (2) Verliert die nachfragende Person du...
-
WDO 2002 § 87 Unzulässigkeit der Verhaftung (Law)
Der Soldat kann im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht verhaftet werden.
-
StPO § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche (Law)
...4) Die Leichenöffnung und die Ausgrabung einer beerdigten Leiche werden vom Richter angeordnet; die Staatsanwaltschaft ist zu der Anordnung befugt, wenn der Untersuchungserfolg durch Verzögerung gefäh...
-
SGB 3 § 87 Kinderbetreuungskosten (Law)
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
-
SVWO 1997 § 87 Kosten der Beschwerdewahlausschüsse (Law)
...4 gilt entsprechend. (2) Die Kosten, die durch die Bestellung des Landeswahlausschusses und seine Tätigkeit entstehen, tragen entsprechend Absatz 1 die Versicherungsträger, die der Aufsicht ...
-
BinSchPRG (XXXX) §§ 79 bis 91 (weggefallen) (Law)
-
AgrStatG (XXXX) §§ 85 bis 87 (weggefallen) (Law)
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 91 Abstimmung über die Art der Wahl (Law)
Die Arbeitnehmer der Seebetriebe nehmen an einer Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, nicht teil und bleiben für die Errechnung der für die Antragstellung u...
-
SGB 10 § 91 Erstattung von Aufwendungen (Law)
...4) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere über pauschalierte Erstattungen, sind zulässig.
-
SGB 8 § 91 Anwendungsbereich (Law)
...4), 7. der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42), 8. der Hilfe für ju...
-
SGB 9 § 91 Außerordentliche Kündigung (Law)
...4) Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht. (5) Die Kündigung kann auch nach Ablauf...
-
SVWO 1997 § 91 Aufbewahrung der Wahlunterlagen (Law)
Die Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer der gewählten Organe aufbewahrt. Die Wahlausweise, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge können jedoch bereits zwei Monate nac...
-
BHO § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Law)
...4) Bei den juristischen Personen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4 erstreckt sich die Prüfung auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung. Handelt es sich bei der juristischen Person des priv...
-
BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
-
LuftVZO § 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
...4. den voraussichtlichen Zeitpunkt des Ausflugs und der Rückkehr, 5. den Zweck des Ausflugs. ...
-
MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
...4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
-
MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worde...
-
SG § 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter (Law)
...4 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes gilt entsprechend. (3) § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes gilt entsprechend bei der Bestellung von Soldaten zu Vertrau...