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PatG § 16 (Law)
Das Patent dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt.
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AWaffV § 16 Prüfung (Law)
(1) Die zuständige Behörde bildet für die Abnahme der Prüfung staatliche Prüfungsausschüsse. Die Geschäftsführung kann auf die örtliche Industrie- und Handelskammer übertragen werden. Es können gemein...
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ÖLGKontrollStZulV § 16 Übergangsvorschrift (Law)
...8, d) zur Durchführung von Kontrollbesuchen nach § 9 und e) ...
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AÜG § 16 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...8 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 oder 4 eine Arbeitsbedingung nicht gewährt, 7b. entgegen § 8 Absatz 5 in Verbindung mit einer Rechtsv...
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BetrVGDV1WO § 16 Wahlniederschrift (Law)
(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen: ...
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BHO § 16 Verpflichtungsermächtigungen (Law)
Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. Wenn Verpflichtungen zu Lasten mehrerer Haushaltsjahre eingegangen werden können, sollen die Jahresbeträge...
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ESBO § 16 Fernmeldeanlagen (Law)
Die Vorschriften des § 16 der EBO gelten entsprechend.
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EUBeitrG § 16 Kosten (Law)
(1) Die Vollstreckungsbehörde bemüht sich bei den betreffenden Personen, neben den in § 9 Absatz 5 genannten Beträgen auch die ihr nach den §§ 337 bis 346 der Abgabenordnung entstandenen Kosten beizut...
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BWahlG § 16 Wahltag (Law)
Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muß ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.
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BNotO § 16 (Law)
(1) Soweit es sich bei Amtstätigkeiten des Notars nicht um Beurkundungen nach dem Beurkundungsgesetz handelt, gilt § 3 des Beurkundungsgesetzes entsprechend. (2) Der Notar kann sich der Ausü...
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FamFG § 16 Fristen (Law)
(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe. (2) Für die Fristen gelten die §§ 222 und 224 Abs. 2 und 3 sowie § 225 der Zivilprozessordnung ents...
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GärtnAusbV § 16 Übergangsregelungen (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren für Berufsausbild...
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GarBBAnO § 16 Feuerlöschanlagen (Law)
(1) Mittel- und Großgaragen müssen in Geschossen, deren Fußboden im Mittel mehr als 4 m unter der Geländeoberfläche liegt, Wandhydranten an einer nassen Steigleitung in der Nähe jedes Treppenraumes ei...
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HAG § 16 (Law)
(1) Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat dafür zu sorgen, daß Leben oder Gesundheit der in der Heimarbeit Beschäftigten durch technische Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, die er ihnen zur Verwen...
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HeimMindBauV § 16 Gemeinschaftsräume (Law)
(1) Die Einrichtung muß mindestens einen Gemeinschaftsraum von 20 m 2 Nutzfläche haben. In Einrichtungen mit mehr als 20 Bewohnern muß eine Nutzfläche von mindest...
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FGO § 16 (Law)
Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.
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KredWG § 16 (Law)
(aufgehoben)
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KflDiAusbV § 16 Ausbildungsberufsbild (Law)
...8. Methoden des Projektmanagements; 9. Planung und Organisation von Veranstaltungen: ...
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KHEntgG § 16 (weggefallen) (Law)
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MalerLackAusbV § 16 Übergangsregelung (Law)
(1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung...