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BRAO (XXXX) §§ 90 und 91 (weggefallen) (Law)
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BBauG § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung (Law)
(1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlich...
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BGB § 79 Einsicht in das Vereinsregister (Law)
(1) Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ...
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GenG § 79 Auflösung durch Zeitablauf (Law)
(1) Ist die Genossenschaft nach der Satzung auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ist sie mit dem Ablauf der bestimmten Zeit aufgelöst. (2) § 78 Abs. 2 ist anzuwenden.
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MarkenG § 79 Verkündung, Zustellung, Begründung (Law)
(1) Die Endentscheidungen des Patentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberau...
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InsO § 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung (Law)
Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, vom Insolvenzverwalter einzelne Auskünfte und einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu verlangen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt,...
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StBerG § 79 Beiträge und Gebühren (Law)
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung zu leisten. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge bestimmt die ...
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PatAnwO § 79 Einladung und Einberufungsfrist (Law)
(1) Der Präsident beruft die Kammerversammlung schriftlich oder durch öffentliche Einladung in den Blättern ein, die durch die Satzung bestimmt sind. (2) Die Kammerversammlung ist mindestens...
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BHO § 79 Bundeskassen, Verwaltungsvorschriften (Law)
(1) Die Aufgaben der Kassen bei der Annahme und der Leistung von Zahlungen für den Bund werden für alle Stellen innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung von den Bundeskassen wahrgenommen, soweit e...
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JGG § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren (Law)
(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden. (2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ist unzulässig.
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VwVfG § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist;...
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EinigVtr Anlage II Kap III C III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: Schadensersatzvorauszahlungsgesetz vom 14. Dezember 1988 (GBl. I Nr...
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EinigVtr Anlage I Kap III E III Anlage I Kapitel III (Law)
...III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap III B III Anlage I Kapitel III (Law)
...III, Gliederungsnummer 401-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142), und Gesetz zur Än...
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EinigVtr Anlage I Kap III D III Anlage I Kapitel III (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. bis 5. (nicht mehr anzu...
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EinigVtr Anlage II Kap III B III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: Das Staatshaftungsgesetz vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 34), geä...
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ZustAOBeih III. (Law)
1. Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes sind für die Ent...
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EinigVtr Anlage II Kap III D III Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: § 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 1...
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EinigVtr Anlage I Kap III C III Anlage I Kapitel III (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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EinigVtr Anlage I Kap III F III Anlage I Kapitel III (Law)
...III Buchst. a und b nicht mehr anzuwenden)