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SVWO 1997 § 53 (Law)
(weggefallen)
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StPO § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (Law)
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger...
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BAföG § 53 Änderung des Bescheides (Law)
Ändert sich ein für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblicher Umstand, so wird der Bescheid geändert 1. zugunsten des A...
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BeamtStG § 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen (Law)
Bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse durch die obersten Landesbehörden sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbände zu b...
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AgrStatG § 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Hennenhaltung und Eiererzeugung erhoben.
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BZRG § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen (Law)
(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung ...
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GWB § 53 Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte (Law)
(1) Das Bundeskartellamt veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. In den Bericht sind die allgemeinen Weisungen ...
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FamGKG § 53 Angabe des Werts (Law)
Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, und nach Aufforderung auch...
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IStGHG § 53 Persönliches Erscheinen von Zeugen (Law)
(1) Ersucht der Gerichtshof um persönliches Erscheinen einer Person, die sich im Inland auf freiem Fuß befindet, als Zeuge zur Vernehmung, zur Gegenüberstellung oder zur Einnahme eines Augenscheins, s...
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StBDV § 53 Weiterer Inhalt des Versicherungsvertrages (Law)
(1) Der Versicherungsvertrag muß vorsehen, daß 1. Versicherungsschutz für jede einzelne, während der Geltung des Versicherungsve...
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PStV § 53 Benutzung durch Personen (Law)
(1) Für die elektronische Auskunft über Daten aus einem Personenstandsregister an Berechtigte nach § 62 des Gesetzes gilt § 63 Abs. 1 entsprechend. (2) Die besonderen Vorschriften des Gesetz...
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UVPG § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene (Law)
(1) Bei Bedarfsplänen nach Nummer 1.1 der Anlage 3 ist eine Strategische Umweltprüfung nur für solche erheblichen Umweltauswirkungen erforderlich, die nicht bereits Gegenstand einer Strategischen Umwe...
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BBauG § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis (Law)
(1) Die Umlegungsstelle fertigt eine Karte und ein Verzeichnis der Grundstücke des Umlegungsgebiets an (Bestandskarte und Bestandsverzeichnis). Die Bestandskarte weist mindestens die bish...
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BGB § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren (Law)
Liquidatoren, welche die ihnen nach dem § 42 Abs. 2 und den §§ 50, 51 und 52 obliegenden Verpflichtungen verletzen oder vor der Befriedigung der Gläubiger Vermögen den Anfallberechtigten ausantworten,...
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DWG § 53 Ausführung des Wirtschaftsplans (Law)
Die Ausführung des Wirtschaftsplans erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die §§ 55, 56 Abs. 1, §§ 58, 59 der Bundeshaushaltsordnung finden entsprechende Anwendung. ...
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KFürsV § 53 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Für Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist örtlich zuständig die für die Durchführung der Kriegsopferfürsorge sachlich zuständige Stelle, in deren Bereich Leistungsberechtigte ihren gewöhnlichen A...
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LuftVZO § 53 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...vilen Unterschallstrahlflugzeugen zulässt. (6) Für Verkehrslandeplätze, für die ein Zeugnis nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erforderlich ist, gelten § 44 Absatz 1 Nummer 2 u...
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LuftBO § 53 Einmotorige Luftfahrzeuge (Law)
(1) Einmotorige Luftfahrzeuge dürfen nur bei Tage, nur unter Sichtflugwetterbedingungen und nur auf Strecken eingesetzt werden, auf denen ausreichende Möglichkeiten zur Notlandung bestehen. Für Flüge ...
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SachenRBerG § 53 Dauer des Erbbaurechts (Law)
(1) Die regelmäßige Dauer des Erbbaurechts ist entsprechend der nach dem Inhalt des Nutzungsrechts zulässigen Bebauung zu bestimmen. Ist ein Nutzungsrecht nicht bestellt worden, so ist von der tatsäch...
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SchuldRAnpG § 53 Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen (Law)
Auf die Kündigung abtrennbarer Teilflächen ist § 40 entsprechend anzuwenden.