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GRG Art 73 Vertrauensärztliche Dienste bei den Landesversicherungsanstalten (Law)
(1) Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalten gehen auf die in den jeweiligen Bezirken der Landesversicherungsanstalten errichteten Medizinischen Dienste über, soweit es sich um die Du...
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DRiG § 73 Aufgaben des Richterrats (Law)
Der Richterrat hat mindestens folgende Aufgaben: 1. Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter, ...
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HRG § 73 Abweichende Regelungen (Law)
(1) Für Hochschulen, die ausschließlich ein weiterbildendes Studium anbieten, sowie für Hochschulen mit fachbedingt geringer Studentenzahl können durch Landesgesetz von den Vorschriften dieses Gesetze...
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IStGHG § 73 Einschränkung von Grundrechten (Law)
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimn...
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IRG § 73 Grenze der Rechtshilfe (Law)
Die Leistung von Rechtshilfe sowie die Datenübermittlung ohne Ersuchen ist unzulässig, wenn sie wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen würde. Bei Ersuchen nach dem Achten, ...
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PatAnwO § 73 Aufgaben des Präsidenten (Law)
(1) Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich. (2) Der Präsident vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer. Er führt die Beschlüsse des Vorstands und der Kamm...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII H III Anlage II Kapitel VIII (Law)
...zrentenversicherung der Sozialversicherung - FZR-Verordnung - vom 17. November 1977 (GBl. I Nr. 35 S. 395), zuletzt geändert durch Verordnung über die Änderung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften vo...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII B II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert oder ergänzt: 1. Acetylenverordnung vom 27. Februar 1980 (BGBl. I S. 220), geändert durch Ar...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII B III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. bis 11. (nicht mehr anz...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII D II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben oder ergänzt: 1. Sozialgerichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII D III Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 4 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap VIII L III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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AuslWBG § 73 Mehrheit von Ausstellern (Law)
(1) Sind Auslandsbonds von mehreren Ausstellern ausgestellt worden, so haben die Aussteller die Prüfstelle (§ 11) gemeinsam zu benennen. (2) Können sich die Aussteller über die Benennung der...
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BDG § 73 Frist, Verfahren (Law)
(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens muss bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, binnen drei Monaten schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge...
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AgrStatG § 73 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
(1) Erhebungsmerkmale der Ernteerhebung sind die geerntete Traubenmenge nach Rebsorten, Art der Rebfläche und Bestimmung der Trauben jeweils nach roter und weißer Traubenmenge, die Ertragsflächen sowi...
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BImSchG § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren (Law)
Von den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
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ErsDiG § 73 Anfechtung des Einberufungsbescheides (Law)
Ist der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden, so ist ein Rechtsbehelf gegen den Einberufungsbescheid oder den Umwandlungsbescheid nach § 19 Abs. 2 nur insoweit zulässig, als eine Rechtsverletzung ...
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BrennO 1998 § 73 (Law)
(1) Aus dem Verschlußgewahrsam (§ 72 Abs. 1) darf Branntwein nur unter Mitwirkung von Beamten entnommen werden. Vorrichtungen zur Entnahme von Branntwein sind an den amtlichen Sammelgefäßen (§ 72 Abs....
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NeuGlV § 73 Ausstattung des Aufsichtsführenden (Law)
Die Gemeindebehörde übergibt dem Aufsichtsführenden eines jeden Eintragungsraums vor Beginn der Eintragungshandlung 1. das ausge...
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WVG § 73 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Bei einem Verband, dessen Verbandsgebiet sich auf mehr als ein Land erstreckt oder erstrecken soll, bestimmen die beteiligten Länder die Aufsichtsbehörde in gegenseitigem Einvernehmen.