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TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 1 (Law)
...1 der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen vom 23. November 1992 (BGBl. I S. 1944), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. April 1996 (BGBl. I S. 611) geändert worden ist...
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SegelmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
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RegG § 1 Öffentliche Aufgabe, Zuständigkeit (Law)
...1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. (2) Die Stellen, die diese...
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OberflbeschAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...1. nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes sowie 2. nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung...
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OfenbAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Ofen- und Luftheizungsbauer/Ofen- und Luftheizungsbauerin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 2, Ofen- und Luftheizungsbauer, der Anlage...
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PackmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
...bsatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
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SchwbWO § 1 Bestellung des Wahlvorstandes (Law)
...bs- oder Personalrat einladen. Das Recht des Integrationsamtes, zu einer solchen Versammlung einzuladen (§ 94 Abs. 6 Satz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), bleibt unberührt.
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SchSG § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Law)
...bs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Seeaufgabengesetzes und im Sinne des Atomgesetzes, 4. die Durchführung des Sozialgesetzbuchs, ...
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NDAV § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (Law)
...1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann in Niederdruck an ihr Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versor...
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VerkStatG § 1 Anordnung als Bundesstatistik (Law)
...10. die Schieneninfrastruktur (Schieneninfrastrukturstatistik), 11. die Schienenverkehrsunfäl...
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VersAusglG § 1 Halbteilung der Anrechte (Law)
...1) Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. (2) Ausgleichspflichtig...
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VersMedV § 1 Zweck der Verordnung (Law)
...bs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes, die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pf...
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TFG § 1 Zweck des Gesetzes (Law)
...bstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende zu fördern.
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AuslWBG § 1 Auslandsbonds, Begebungsland (Law)
...1) Auslandsbonds im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere der im anliegenden Verzeichnis (Verzeichnis der Auslandsbonds) aufgeführten Art. Als Begebungsland einer bestimmten Art von Auslandsbonds gil...
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BargeldPrüfV § 1 Stichprobenentnahme bei Prüfungen (Law)
...1) Die Deutsche Bundesbank kann im Rahmen ihrer Prüfungen nach § 37a Absatz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank an beschäftigtenbedienten Systemen zur Banknotenbearbeitung Stichproben aus bear...
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AltZertG § 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag (Law)
...17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie nach § 61 Absatz 2 und 3 des Versicher...
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AtG § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes (Law)
...1. die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustelle...
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AugenoptAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Augenoptikers und der Augenoptikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 33 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt. ...
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AAppO § 1 Gliederung der Ausbildung (Law)
...bschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts und nach Ableistung der sich anschließenden praktischen Ausbildung nach Absatz 1 Nr. 3. ...
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BDG § 1 Persönlicher Geltungsbereich (Law)
Dieses Gesetz gilt für Beamte und Ruhestandsbeamte im Sinne des Bundesbeamtengesetzes. Frühere Beamte, die Unterhaltsbeiträge nach den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes oder entsprechender f...