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EBBAusbV 2004 § 11 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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EmsLotsV 2003 § 11 Stellvertreter des Schiffsführers (Law)
Die Vorschriften der §§ 8 bis 10 über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht gelten auch für den Stellvertreter des Schiffführers, wenn er die nautische Führung des Schiffes übernimmt. Der Stellve...
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EnVKG 2012 § 11 Meldeverfahren (Law)
(1) Trifft die Marktüberwachungsbehörde Maßnahmen nach § 8 Absatz 4, durch die das Anbieten oder Ausstellen eines Produkts untersagt wird, informiert sie hierüber unter Angabe der Gründe ...
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BVerfSchG § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (Law)
(1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des § 10 Daten über Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres in zu ihrer Person geführten Akten nur speichern, verändern...
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FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...zbezeichnung „Betriebsmedizin“, 4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder 5. ...
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DarlehensV 1980 § 11 Rückzahlungsbedingungen (Law)
(1) Die Rückzahlungsraten sind bei monatlicher Zahlungsweise (§ 18 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes) jeweils am Ende des Monats, bei vierteljährlicher Zahlungsweise (§ 18 Abs. 4 des Gesetzes) jeweils am End...
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ChemikAusbV 2009 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
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FinAusglG 2005 § 11 Bundesergänzungszuweisungen (Law)
...zbedarfs sowie zum Ausgleich von Sonderlasten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. (2) Zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs erhalten leistungsschwache Länder allgemeine Bunde...
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FSPersAV § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz (Law)
(1) Die Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz wird zum Abschluss jedes Erlaubnis- oder Ergänzungskurses nach Anlage 1 dieser Verordnung als praktische Arbeitsprobe an einer Simulationseinrichtun...
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FVG 1971 § 11 (weggefallen) (Law)
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GüKG 1998 § 11 Aufgaben (Law)
...zbehörden die zur Sicherung der Besteuerung notwendigen Daten zu übermitteln. (4) Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu den Aufgaben nach Absatz 2 Nr. 3 Buchstabe j und k werden von der Bund...
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GärtnAusbV § 11 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Law)
(1) Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau erstreckt sich auf die in der Anlage 3a aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittel...
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GastgewAusbV 1998 § 11 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HRG § 11 Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß (Law)
Die Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß beträgt, unbeschadet des § 19 Abs. 2 Satz 2, 1. bei Fachhoch...
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HZvG 2002 § 11 Freiwillige Weiterversicherung (Law)
Scheidet ein Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht in der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung aus, muss dem Arbeitnehmer das Recht zur Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung mit eig...
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GKG 2004 § 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (Law)
In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden; dies gilt für die Zwangsvollstreckung in Arbeitssachen auch dann, wenn das Amtsgericht Vollst...
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GlasVAusbV § 11 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung in der Fachrichtung Glasmalerei und Kunstverglasung (Law)
...zbestimmungen berücksichtigen, die Verwendung der Materialien planen, Werkzeuge und Maschinen zuordnen sowie qualitätssichernde Maßnahmen einbeziehen kann. Es kommen praxisbezogene Aufgaben insbesonde...
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GlAusbV 2001 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.
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GtDBWVAPrV § 11 Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“ (Law)
Die Anwärterinnen und Anwärter werden mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Sie erhalten einen Überblick über das Beamten-, Besoldungs-, Reisekosten-, Umzugs- und ...