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WDO 2002 § 81 Organisation und Aufgaben (Law)
...§ 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen. (2) Die Wehrdisziplinaranwälte vertreten die dem Bundesminister der Verteidigung nachgeordneten Einleitungsbehörden im gerichtlichen Disz...
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WDO 2002 § 82 Verfahren gegen frühere Soldaten (Law)
...§ 23 Abs. 2 des Soldatengesetzes als Dienstvergehen gilt.
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WDO 2002 § 83 Aussetzung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens (Law)
(1) Ist gegen den Soldaten wegen des Sachverhalts, der dem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu Grunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, so wird das gerichtliche Diszipli...
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WDO 2002 § 91 Ergänzende Vorschriften (Law)
...§ 55a der Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des gerichtlichen Disziplinarverfahrens entgegensteht. An die Stelle der in diesen Gesetzen genannten Fristen von einer Woche...
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WDO 2002 § 94 Einleitungsbehörden (Law)
...§ 93 Abs. 3 bleibt unberührt. (2) Der Bundesminister der Verteidigung bestimmt, welche Vorgesetzten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sich in entsprechender oder vergleichbarer Dienst...
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WDO 2002 § 114 Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren (Law)
...§ 112 gilt entsprechend. Die Beschwerde gegen die Einweisung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus oder in ein Bundeswehrkrankenhaus hat aufschiebende Wirkung. (3) Hält der Vorsitz...
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WDO 2002 § 117 Unzulässige Berufung (Law)
Der Vorsitzende der Truppendienstkammer verwirft die Berufung durch Beschluss als unzulässig, wenn sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist eingelegt ist. Die Entscheidung is...
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WDO 2002 § 118 Zustellung der Berufung (Law)
Wird die Berufung nicht als unzulässig verworfen, ist eine Abschrift der Berufungsschrift dem Wehrdisziplinaranwalt oder, wenn dieser die Berufung eingelegt hat, dem Soldaten zuzustellen.
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WDO 2002 § 124 Ausbleiben des Soldaten (Law)
...§ 104 Abs. 1 findet die Berufungshauptverhandlung auch dann ohne den Soldaten statt, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass in seiner Abwesenheit verhandel...
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WDO 2002 § 134 Rechtswirkungen, Entschädigung (Law)
...§ 52 des Soldatengesetzes entsprechend. (2) Der Verurteilte und die Personen, denen er kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, können im Fall des Absatzes 1 neben den hiernach nachträglich z...
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WDO 2002 § 138 Kostenpflicht des Soldaten und des Bundes (Law)
(1) Die Kosten des Verfahrens sind dem Soldaten aufzuerlegen, wenn er verurteilt wird; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belaste...
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WDO 2002 § 142 Kostenfestsetzung (Law)
...§ 112 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 143 Sonderbestimmung für Soldaten auf Zeit (Law)
...§ 84 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Wird gegen einen Soldaten auf Zeit ein gerichtliches Disziplinarverfahren anhängig, kann er wegen derselben Tat nicht mehr nach § 55 Abs. 5 des Soldatenges...
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WDO 2002 § 3 Akteneinsicht durch den Soldaten (Law)
...§ 14 Abs. 1 Satz 3, nach § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach Zustellung der Anschuldigungsschrift ist ihm die Einsicht ohne diese Einschränkung zu gestatten. Soweit der Soldat die Akten einsehen kann, darf e...
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WDO 2002 § 7 Disziplinarbuch (Law)
Förmliche Anerkennungen, unanfechtbare Disziplinarmaßnahmen und Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.
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WDO 2002 § 9 Auskünfte (Law)
(1) Auskünfte über förmliche Anerkennungen, über Disziplinarmaßnahmen und im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten,...
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WDO 2002 § 24 Disziplinarbuße (Law)
(1) Die Disziplinarbuße darf den einmonatigen Betrag der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes nicht überschreiten. Bei einem Soldaten, dessen Wehrdienstverhältnis weniger als einen Monat dauert, darf die ...
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WDO 2002 § 31 Disziplinarbefugnis nach dem Dienstgrad (Law)
...§ 28 Abs. 1 Nr. 3). Der Bundesminister der Verteidigung stellt fest, welchen Offizieren nach dieser Vorschrift Disziplinarbefugnis zusteht. ...
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WDO 2002 § 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten (Law)
(1) Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will. Er prüf...
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WDO 2002 § 36 Absehen von einer Disziplinarmaßnahme (Law)
(1) Wird durch die Ermittlungen ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht für zulässig oder angebracht, hat er seine Entscheidung dem So...