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BHO § 87 Rechnungslegung der Bundesbetriebe (Law)
...§ 264 Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs auf. Das zuständige Bundesministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf die Aufstellung des Lageberichts verzichten. Die §§ 80 ...
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BrennO 1998 § 87 (Law)
Wenn der amtlichen Meßuhr Branntwein von dauernd wechselnden Stärken zufließt und dadurch eine für die Monopolbelange ungünstige Meßuhranzeige zu besorgen ist, kann das Bundesmonopolamt vom Brennereib...
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GenG § 87 Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium (Law)
...§§ 17 bis 51 weiter anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften dieses Abschnitts und aus dem Wesen der Liquidation nichts anderes ergibt. (2) Der Gerichtsstand, welchen die Genossenschaft ...
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MarkenG § 87 Mehrere Beteiligte (Law)
...§ 68 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
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JGG § 87 Vollstreckung des Jugendarrestes (Law)
...§ 16a darf nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt der Rechtskraft der Vollzug nicht mehr begonnen werden. Jugendarrest, der nach § 16a verhängt wurde und noch nicht verbüßt ist, wird nicht mehr vo...
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StBerG § 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer (Law)
Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beitr...
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WG Art 45 (Law)
(1) Der Inhaber muß seinen unmittelbaren Vormann und den Aussteller von dem Unterbleiben der Annahme oder der Zahlung innerhalb der vier Werktage benachrichtigen, die auf den Tag der Protesterhebung o...
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WG Art 50 (Law)
(1) Jeder Wechselverpflichtete, gegen den Rückgriff genommen wird oder genommen werden kann, ist berechtigt, zu verlangen, daß ihm gegen Entrichtung der Rückgriffssumme der Wechsel mit dem Protest und...
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WG Art 56 (Law)
(1) Die Ehrenannahme ist in allen Fällen zulässig, in denen der Inhaber vor Verfall Rückgriff nehmen kann, es sei denn, daß es sich um einen Wechsel handelt, dessen Vorlegung zur Annahme untersagt ist...
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WG Art 63 (Law)
(1) Der Ehrenzahler erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen den Wechselverpflichteten, für den er gezahlt hat, und gegen die Personen, die diesem aus dem Wechsel haften. Er kann jedoch den Wechsel ni...
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WG Art 64 (Law)
(1) Der Wechsel kann in mehreren gleichen Ausfertigungen ausgestellt werden. (2) Diese Ausfertigungen müssen im Text der Urkunde mit fortlaufenden Nummern versehen sein; andernfalls gilt jed...
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WG Art 67 (Law)
(1) Jeder Inhaber eines Wechsels ist befugt, Abschriften davon herzustellen. (2) Die Abschrift muß die Urschrift mit den Indossamenten und allen anderen darauf befindlichen Vermerken genau w...
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WG Art 71 (Law)
...§ 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wirken nur gegen den Wechselverpflichteten, in Ansehung dessen die Tatsache eingetreten ist, welche den Neubeginn oder die Hemmung bewirkt.
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WG Art 77 (Law)
(1) Für den eigenen Wechsel gelten, soweit sie nicht mit seinem Wesen in Widerspruch stehen, die für den gezogenen Wechsel gegebenen Vorschriften über ...
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WG Art 80 (Law)
(1) In dem Protest ist aufzunehmen: 1. der Name dessen, für den protestiert wird, sowie der Name dessen, gegen den protestiert w...
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WG Art 86 (Law)
Proteste sollen in der Zeit von neun Uhr vormittags bis sechs Uhr abends erhoben werden, außerhalb dieser Zeit nur dann, wenn derjenige, gegen den protestiert wird, ausdrücklich einwilligt.
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WG Art 88 (Law)
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WG Art 94 (Law)
Die Fristen für die Ausübung der Rückgriffsrechte werden für alle Wechselverpflichteten durch das Recht des Ortes bestimmt, an dem der Wechsel ausgestellt worden ist.
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WG Art 95 (Law)
Das Recht des Ausstellungsorts bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt.
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WG Art 4 (Law)
Der Wechsel kann bei einem Dritten, am Wohnort des Bezogenen oder an einem anderen Ort, zahlbar gestellt werden.