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BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert ...
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BBG 2009 § 97 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung. (2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund e...
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BBG 2009 § 113 Aufbewahrungsfrist (Law)
...und 3 maßgebliche Zeitpunkt nicht festgestellt werden, ist § 11 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Bundesarchivgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge...
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BBG 2009 § 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten (Law)
...und nur von den übrigen Personaldateien technisch und organisatorisch getrennt automatisiert verarbeitet werden. (3) Von den Unterlagen über medizinische oder psychologische Untersuchungen u...
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BBG 2009 § 135 Rechtsfolgen der Umbildung (Law)
...und des § 134 Abs. 1 kraft Gesetzes in den Dienst einer anderen Körperschaft über oder wird sie oder er aufgrund des § 134 Abs. 2 oder 3 von einer anderen Körperschaft übernommen, wird das Beamtenverh...
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BBG 2009 § 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden (Law)
...undsätze für die Entscheidung aufstellen. (2) Für bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Behörden nicht besitzen, tritt an deren Stelle für ...
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BBG 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
...und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
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BBG 2009 § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses (Law)
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder ...
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BBG 2009 § 10 Ernennung (Law)
...undgehalt und anderer Amtsbezeichnung oder 4. Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe. ...
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BBG 2009 § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten (Law)
...undestag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes nieder und bewerben sie sich zu diesem Zeitpunkt erneut um ein Mandat, ist die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ...
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BBG 2009 § 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands (Law)
Wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt festgesetzt wird, beginnt der einstweilige Ruhestand mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand der Beamtin od...
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BBG 2009 § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands (Law)
...und Beamten gelten mit Erreichen der Regelaltersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.
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BBG 2009 § 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (Law)
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einer Beamtin oder einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. Das Verbot erlischt, w...
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BBG 2009 § 69 Gutachtenerstattung (Law)
Die Genehmigung, ein Gutachten zu erstatten, kann versagt werden, wenn die Erstattung den dienstlichen Interessen Nachteile bereiten würde. § 68 Abs. 3 gilt entsprechend.
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BBG 2009 § 70 Auskünfte an die Medien (Law)
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
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BBG 2009 § 74 Dienstkleidung (Law)
...undespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.
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BBG 2009 § 77 Nichterfüllung von Pflichten (Law)
...undordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen, 2. an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bun...
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BBG 2009 § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Law)
...und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihre...
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BBG 2009 § 81 Reisekosten (Law)
...undesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung abweichende Vorschriften erlas...
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BBG 2009 § 84 Jubiläumszuwendung (Law)
...und Beamten wird bei Dienstjubiläen eine Zuwendung gewährt. Das Nähere regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.