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BGB § 52 Sicherung für Gläubiger (Law)
(1) Meldet sich ein bekannter Gläubiger nicht, so ist der geschuldete Betrag, wenn die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, für den Gläubiger zu hinterlegen. (2) Ist die Berichtigung...
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ErsDiG § 52 Eigenmächtige Abwesenheit (Law)
...ivildienst verlässt oder ihm fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
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DRiG § 52 Aufgaben des Richterrats (Law)
Für die Befugnisse und Pflichten des Richterrats gelten § 2 Abs. 1, §§ 66 bis 74, 75 Abs. 2 und 3 Nr. 1 bis 5 und 11 bis 16, § 76 Abs. 2, § 78 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 bis 4, §§ 80 und 81 des Bundes...
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BRAO § 52 Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen (Law)
(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden: ...
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IRG § 52 Vorbereitung der Entscheidung (Law)
(1) Reichen die übermittelten Unterlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Vollstreckung nicht aus, so entscheidet das Gericht erst, wenn dem ausländischen Staat Gelegenheit gegeben worden ist, erg...
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IStGHG § 52 Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme (Law)
(1) Gegenstände, deren Herausgabe an den Gerichtshof in Betracht kommt, können, auch schon vor Eingang des Ersuchens um Herausgabe, beschlagnahmt oder sonst sichergestellt werden. Zu diesem Zweck kann...
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UrhG § 52 Öffentliche Wiedergabe (Law)
(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle d...
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BeurkG § 52 Vollstreckbare Ausfertigungen (Law)
Vollstreckbare Ausfertigungen werden nach den dafür bestehenden Vorschriften erteilt.
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BrennO 1998 § 52 (Law)
(1) Bei Anfertigung der Zeichnungen müssen die Sinnbilder des Deutschen Normenausschusses und die besonders angegebenen Sinnbilder (s. Anlage 7) benutzt werden. (2) In den Zeichnungen sind d...
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SeeSchStrO 1971 § 52 (Law)
(aufgehoben)
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PKDBSa § 52 Auskunfts- und Prüfungsrecht (Law)
Der Vorstand ist berechtigt, von den Arbeitgebern alle für seine Entscheidungen erforderlichen Auskünfte zu verlangen, ferner die Erfüllung der den Arbeitgebern satzungsgemäß obliegenden Verpflichtung...
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SVWO 1997 § 52 (Law)
(weggefallen)
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PBefG § 52 Grenzüberschreitender Verkehr (Law)
(1) Für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland oder Ausland haben, gelten, soweit nichts and...
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WVG § 52 Vorstand, Verbandsvorsteher (Law)
(1) Der Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Besteht der Vorstand aus einer Person, so ist diese Verbandsvorsteher, besteht er aus mehreren Personen, so ist der Vorstand...
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SG § 52 Wiederaufnahme des Verfahrens (Law)
Wird ein Urteil mit den Folgen des § 48 im Wiederaufnahmeverfahren durch ein Urteil ersetzt, das diese Folgen nicht hat, so gilt § 42 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.
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SachenRBerG § 52 Sicherung des Erbbauzinses (Law)
(1) Der Grundstückseigentümer kann die Absicherung des regelmäßigen Erbbauzinses durch Eintragung einer Reallast an rangbereiter Stelle sowie eine Vereinbarung über die Sicherung der Reallast nach § 9...
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WpÜG § 52 Beteiligte am Beschwerdeverfahren (Law)
An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind der Beschwerdeführer und die Bundesanstalt beteiligt.
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AufenthV § 52 Befreiungen und Ermäßigungen (Law)
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit. (2) ...
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BeamtVG § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (Law)
(1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten. ...
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BHO § 52 Nutzungen und Sachbezüge (Law)
Nutzungen und Sachbezüge dürfen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag oder im Haushaltsplan etwas anderes bes...