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HöBetrV Anlage 2 (Law)
...22 92.350 23 ...
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HeizölLBV Anlage 2 (Law)
für leichtes Heizöl in Fällen besonderen Bedarfs gemäß § 3 HeizölLBV (B 2)
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HGBEG Art 2 (Law)
(2) (weggefallen)
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HStruktG 2 § 5 (Law)
Die §§ 1 bis 4 gelten nicht im Land Berlin.
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HStruktG 2 § 1 (Law)
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LTV Anlage 2 (Law)
b) Bremen und Elsfleth 52
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LuftPersVDV 2 Eingangsformel (Law)
I S. 550), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. April 2005 (BGBl.
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LuftPersVDV 2 Inhaltsverzeichnis (Law)
Zweck der Ausbildung 2
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LuftRegV Anlage 2 (Law)
----------------I I 1 I 2
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LuftVZO Muster 2 (Law)
...2008, 1267)
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SGB 2 Inhaltsübersicht (Law)
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SDLWindV Anlage 2 (Law)
Q vb, gefordert ist die gemäß §§ 2 und 3 geforderte
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RechPensV Formblatt 2 (Law)
---- ---- 2.
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RechPensV Muster 2 (Law)
...2003, S. 261; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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RechVersV Formblatt 2 (Law)
...2 - 3404; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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RechVersV Muster 2 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, S. 3413; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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ScheckG Art 2 (Law)
(2) Mangels einer besonderen Angabe gilt der bei dem Namen des Bezogenen angegebene Ort als
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BEGDV 2 § 20 (Law)
Kommt der Verfolgte oder sein gesetzlicher Vertreter den nach § 19 bestehenden Pflichten nicht nach, so kann die Zahlung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der Verfo...
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BEGDV 2 § 24 (Law)
(weggefallen)
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BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)
...
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BesVNG 2 Eingangsformel (Law)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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BesVNG 2 § 1 (Law)
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ALG Anlage 2 (Law)
52
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BBodSchV Anhang 2 (Law)
Maßnahmenwerte nach § 8 Abs. 1 Satz 2
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AtStrlSVDBest Anlage 2 (Law)
...2, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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WG Art 2 (Law)
(2) Ein Wechsel ohne Angabe der Verfallzeit gilt als Sichtwechsel.
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Grundgesetz Artikel 2 (Law)
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat...
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CWÜV Anhang 2 Explosivstoffe gemäß § 4 Abs. 2 (Law)
C(tief)2N(tief)10Me*)xH(tief)2 O Bleidinitrokresolat
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LuftBODV 2 2009 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(2) Sofern Besatzungsmitglieder für die gewerbsmäßige Beförderung in Flugzeugen eingesetzt
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LuftBODV 2 2009 § 5 Dienstzeiten (Law)
(2) Die höchstzulässige kalenderjährliche Dienstzeit beträgt 2 000 Stunden.
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LuftBODV 2 2009 § 6 Ortstage (Law)
(2) Je Kalendermonat sind mindestens sieben Ortstage, je Kalenderjahr mindestens 96 Ortstage
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LuftBODV 2 2009 § 12 Blockzeit (Law)
Die Blockzeiten jedes Besatzungsmitgliedes dürfen 900 Stunden während eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
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LuftBODV 2 2009 § 13 Positionierung (Law)
Die für die Positionierung aufgewendete Zeit gilt als Dienstzeit. Die Positionierung nach dem Ende der Ruhezeit, aber vor dem Dienst an Bord gilt als Teil der Flugdienstzeit, wird aber nicht als Fluga...
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
Bereitschaftszeit kein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, 2.
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LuftBODV 2 2009 § 23 Übergangsregelungen (Law)
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung kann die Aufsichtsbehörde einem Unternehmer auf Antrag Ausnahmen von § 8 Absatz 3 bis 7, § 13 und § 15 genehmigen, sofern dies zu...
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MitbestGWO 2 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
(2) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bestimmt sich nach den Vorschriften
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MitbestGWO 2 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)
(2) In den einzelnen Betrieben wird die Wahl im Auftrag und nach den Richtlinien des Unternehmenswahlvorstands
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MitbestGWO 2 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
(2) Jeder Betriebswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmenswahlvorstand
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MitbestGWO 2 2002 § 8 Wählerliste (Law)
(2) Jedes Mitglied des Betriebswahlvorstands ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die
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MitbestGWO 2 2002 § 10 Änderungsverlangen (Law)
und jeder Arbeitnehmer kann innerhalb von einer Woche seit Erlass der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 2
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MitbestGWO 2 2002 § 13 Bekanntmachung (Law)
den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
(2) Das Abstimmungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:
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MitbestGWO 2 2002 § 16 Stimmabgabe (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand übersendet die Stimmzettel rechtzeitig den Betriebswahlvorständen
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MitbestGWO 2 2002 § 17 Abstimmungsvorgang (Law)
(2) Während der Abstimmung müssen mindestens zwei Mitglieder des Betriebswahlvorstands im
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MitbestGWO 2 2002 § 18 (weggefallen) (Law)
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MitbestGWO 2 2002 § 33 Abstimmungsniederschrift (Law)
die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
den für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 49 Voraussetzungen (Law)
das Wahlausschreiben, 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 51 Wahlniederschrift (Law)
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)
das Wahlausschreiben, 2.