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BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
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LuftVZO § 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Ausflugs bei der Erlaubnisbehörde zu stellen. Bei der Berechnung der Frist gilt der Sonnaben...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worde...
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SG § 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter (Law)
(1) Für die bei militärischen Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. (2) § 64 Absatz 2 des ...
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OWiG 1968 § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung (Law)
Für die Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung gelten § 451 Abs. 1 und 2, die §§ 459 und 459g Abs. 1 sowie Abs. 2 in Verbindung mit § 459 der Strafprozeßordnung, im Verfahren gegen Jugend...
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WDO 2002 § 91 Ergänzende Vorschriften (Law)
(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache,...
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VVG 2008 § 91 Verzinsung der Entschädigung (Law)
Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ...
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EinigVtr Anlage II Kap II Anlage II Kapitel II (Law)
...II Kap II) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel II der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap II ...
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EinigVtr Anlage I Kap II A II Anlage I Kapitel II (Law)
...II S. 813) § 55 wird aufgehoben. 2. Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt T...
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EinigVtr Anlage II Kap VI A II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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AKG (XXXX) §§ 68 bis 84 (Law)
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BauWiAusbV 1999 § 84 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 83 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 16 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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AufenthV § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen (Law)
Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.
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EnWG 2005 § 84 Akteneinsicht (Law)
(1) Die in § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 bezeichneten Beteiligten können die Akten des Gerichts einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften...
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NeuGlV § 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten (Law)
Am letzten Tag der Eintragungsfrist ermittelt die Gemeindebehörde die Zahl der an diesem Tag in der Gemeinde zum Bundestag Wahlberechtigten.
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TKG 2004 § 84 Verfügbarkeit, Entbündelung und Qualität von Universaldienstleistungen (Law)
...III der Richtlinie 2002/22/EG dargelegt sind.
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UmwG 1995 § 84 Beschluß der Generalversammlung (Law)
Der Verschmelzungsbeschluß der Generalversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
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SGB 8 § 84 Jugendbericht (Law)
(1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vor. N...
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SGB 9 § 84 Prävention (Law)
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisse...