-
InsO § 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners (Law)
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Ver...
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 97 Stimmabgabe der Arbeitnehmer von Seebetrieben (Law)
(1) Die Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Briefwahl ab. Die §§ 41 und 42 sind entsprechend anzuwenden; abweichend von § 41 Abs. 1 Satz ...
-
NeuGlV § 97 Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse (Law)
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Sicherung der Wählerverzeichnisse sind auf die Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse entsprechend anzuwenden.
-
SGB 8 § 97 Feststellung der Sozialleistungen (Law)
Der erstattungsberechtigte Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verst...
-
StRSaarEG § 97 Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau (Law)
(1) Die Steuererleichterungen, die im Saarland auf Grund der 1. Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohn...
-
BeschussV Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition (Law)
...III 1 ...
-
BinSchUO2008Anh III § 1.01 Allgemeines (Law)
1. Auf Wasserstraßen der Zone 2-Binnen ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzu...
-
BinSchUO2008Anh III § 6.06 Sonstige Ausrüstung (Law)
Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen mindestens vorhanden sein: a) die im Anhang II § 10.02 Nummer 1 Satz 2 und 3, Nummer 2 und...
-
BinSchUO2008Anh III § 7.04 Höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
Die höchstzulässige Zahl der Fahrgäste ist nach den Bestimmungen des Anhangs II § 15.05 Nr. 2 Buchstabe b unter Berücksichtigung des § 7.03 zu ermitteln.
-
BinSchUO2008Anh III § 7.05 Anker (Law)
Für Fahrgastschiffe ist die Gesamtmasse P der Buganker nach folgender Formel zu berechnen: P = k • B • T + 4 • A f [kg] I...
-
BinSchUO2008Anh III § 10.04 Verschlusszustand (Law)
1. Abweichend von Anhang II § 4.05 und Anhang XII Artikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen,...
-
BinSchUO2008Anh III § 10.07 Zusätzliche Ausrüstung (Law)
1. Zusätzlich zu den Bestimmungen nach Kapitel 6 müssen Fahrzeuge mit Besatzung folgende Ausrüstungsgegenstände an Bord mi...
-
RTrAbwG Tabelle III zu § 19 Abs. 3 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1965, 1084 Faktoren für Altersrentn...
-
AMG 1976 § 97 Bußgeldvorschriften (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine in 1. § 96 Nummer 1 bis 5b, 7 bis 18e oder Nummer 19 oder 2. ...
-
BBauG § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten (Law)
(1) Rechte an dem zu enteignenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränken,...
-
AO 1977 § 97 Vorlage von Urkunden (Law)
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde auf Verlangen Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Im Vorlageverlangen ist ...
-
EnWG 2005 § 97 Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren (Law)
Sofern die Regulierungsbehörde als Verwaltungsbehörde des Vorverfahrens tätig war, erfolgt die Vollstreckung der Geldbuße und des Geldbetrages, dessen Einziehung nach § 29a des Gesetzes über Ordnungsw...
-
MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
-
SGB 12 § 97 Sachliche Zuständigkeit (Law)
(1) Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. (2) Die sachliche Zuständigkeit des überörtli...
-
TKG 2004 § 97 Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung (Law)
(1) Diensteanbieter dürfen die in § 96 Abs. 1 aufgeführten Verkehrsdaten verwenden, soweit die Daten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit ihren Teilnehmern benötigt werden. Erbringt ein ...