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AO 1977 § 248 Nachschusspflicht (Law)
Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.
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AO 1977 § 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung (Law)
Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen.
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AO 1977 § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung (Law)
...§ 251 Abs. 1 weggefallen sind, 2. der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, aufgehoben wird, ...
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AO 1977 § 282 Wirkung der Pfändung (Law)
(1) Durch die Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand. (2) Das Pfandrecht gewährt ihr im Verhältnis zu anderen...
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AO 1977 § 300 Mindestgebot (Law)
...§ 305 anordnen. Wird die anderweitige Verwertung angeordnet, so gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Gold- und Silbersachen dürfen auch nicht unter ihrem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden...
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AO 1977 § 307 Anschlusspfändung (Law)
(1) Zur Pfändung bereits gepfändeter Sachen genügt die in die Niederschrift aufzunehmende Erklärung des Vollziehungsbeamten, dass er die Sache für die zu bezeichnende Forderung pfändet. Dem Vollstreck...
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AO 1977 § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung (Law)
...§§ 873 bis 882 der Zivilprozessordnung. (5) Wird für verschiedene Gläubiger gleichzeitig gepfändet, so finden die Vorschriften der Absätze 2 bis 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass der Erlös n...
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AO 1977 § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung (Law)
...§ 1159 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Leistungen gepfändet werden. Das Gleiche gilt bei einer Sicherungshypothek im Fall des § 1187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Pfändung der Hauptfo...
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AO 1977 § 314 Einziehungsverfügung (Law)
(1) Die Vollstreckungsbehörde ordnet die Einziehung der gepfändeten Forderung an. § 309 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Die Einziehungsverfügung kann mit der Pfändungsverfügung verbunden werde...
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AO 1977 § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger (Law)
Ist nach § 322 eine Sicherungshypothek, eine Schiffshypothek oder ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug eingetragen worden, so bedarf es zur Zwangsversteigerung aus diesem Recht nur dann eines ...
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AO 1977 § 327 Verwertung von Sicherheiten (Law)
...§ 251), bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat. Die Sicherheiten werden nach den Vorschr...
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AO 1977 § 329 Zwangsgeld (Law)
Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
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AO 1977 § 342 Mehrheit von Schuldnern (Law)
(1) Wird gegen mehrere Schuldner vollstreckt, so sind die Gebühren, auch wenn der Vollziehungsbeamte bei derselben Gelegenheit mehrere Vollstreckungshandlungen vornimmt, von jedem Vollstreckungsschuld...
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AO 1977 § 346 Unrichtige Sachbehandlung, Festsetzungsfrist (Law)
(1) Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, sind nicht zu erheben. (2) Die Frist für den Ansatz der Kosten und für die Aufhebung und Änderung des Kostenansatze...
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AO 1977 § 355 Einspruchsfrist (Law)
...§ 168 Satz 2 innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Zustimmung, einzulegen. (2) Der Einspruch nach § 347 Abs. 1 Satz 2 ist unbefristet.
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AO 1977 § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen (Law)
Die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde hat zu prüfen, ob der Einspruch zulässig, insbesondere in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt ist. Mangelt es an einem dieser E...
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AO 1977 § 377 Steuerordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. (2) Für Steuerordnungswidrigkeiten gelten d...
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AO 1977 § 381 Verbrauchsteuergefährdung (Law)
...§ 378 geahndet werden kann.
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AO 1977 § 384 Verfolgungsverjährung (Law)
...§§ 378 bis 380 verjährt in fünf Jahren.
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AO 1977 § 389 Zusammenhängende Strafsachen (Law)
...§ 388 zur Zuständigkeit verschiedener Finanzbehörden gehören würden, ist jede dieser Finanzbehörden zuständig. § 3 der Strafprozessordnung gilt entsprechend.