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WDO 2002 § 124 Ausbleiben des Soldaten (Law)
...§ 104 Abs. 1 findet die Berufungshauptverhandlung auch dann ohne den Soldaten statt, wenn er ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass in seiner Abwesenheit verhandel...
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WDO 2002 § 134 Rechtswirkungen, Entschädigung (Law)
...§ 52 des Soldatengesetzes entsprechend. (2) Der Verurteilte und die Personen, denen er kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, können im Fall des Absatzes 1 neben den hiernach nachträglich z...
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WDO 2002 § 138 Kostenpflicht des Soldaten und des Bundes (Law)
(1) Die Kosten des Verfahrens sind dem Soldaten aufzuerlegen, wenn er verurteilt wird; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belaste...
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WDO 2002 § 142 Kostenfestsetzung (Law)
...§ 112 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 143 Sonderbestimmung für Soldaten auf Zeit (Law)
...§ 84 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Wird gegen einen Soldaten auf Zeit ein gerichtliches Disziplinarverfahren anhängig, kann er wegen derselben Tat nicht mehr nach § 55 Abs. 5 des Soldatenges...
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WDO 2002 § 3 Akteneinsicht durch den Soldaten (Law)
...§ 14 Abs. 1 Satz 3, nach § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach Zustellung der Anschuldigungsschrift ist ihm die Einsicht ohne diese Einschränkung zu gestatten. Soweit der Soldat die Akten einsehen kann, darf e...
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WDO 2002 § 7 Disziplinarbuch (Law)
Förmliche Anerkennungen, unanfechtbare Disziplinarmaßnahmen und Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.
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WDO 2002 § 9 Auskünfte (Law)
(1) Auskünfte über förmliche Anerkennungen, über Disziplinarmaßnahmen und im Disziplinarbuch eingetragene gerichtliche Strafen, Mitteilungen über Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten,...
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WDO 2002 § 24 Disziplinarbuße (Law)
(1) Die Disziplinarbuße darf den einmonatigen Betrag der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes nicht überschreiten. Bei einem Soldaten, dessen Wehrdienstverhältnis weniger als einen Monat dauert, darf die ...
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WDO 2002 § 31 Disziplinarbefugnis nach dem Dienstgrad (Law)
...§ 28 Abs. 1 Nr. 3). Der Bundesminister der Verteidigung stellt fest, welchen Offizieren nach dieser Vorschrift Disziplinarbefugnis zusteht. ...
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WDO 2002 § 33 Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten (Law)
(1) Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will. Er prüf...
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WDO 2002 § 36 Absehen von einer Disziplinarmaßnahme (Law)
(1) Wird durch die Ermittlungen ein Dienstvergehen nicht festgestellt oder hält der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme nicht für zulässig oder angebracht, hat er seine Entscheidung dem So...
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WDO 2002 § 46 Dienstaufsicht (Law)
...§ 18 Abs. 1), 4. der Disziplinarvorgesetzte seine Disziplinarbefugnis überschritten hat (§ 28), 5. ...
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WDO 2002 § 49 Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung (Law)
(1) Beim Verhängen einer einfachen Disziplinarmaßnahme kann die Vollstreckung fünf Monate ausgesetzt werden, um dem Soldaten Gelegenheit zu geben, sich zu bewähren. Aussetzung der Vollstreckung zur Be...
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WDO 2002 § 53 Vollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest (Law)
(1) Die Vollstreckung des Disziplinararrests beginnt mit der Freiheitsentziehung. (2) Der Soldat soll während des Vollzugs in seiner Ausbildung gefördert werden. In der Regel soll er am Dien...
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WDO 2002 § 55 Behelfsvollzug bei Disziplinararrest (Law)
(1) Bei Disziplinararrest ist der Behelfsvollzug zulässig, wenn infolge der Art der Verwendung der Truppe oder aus anderen Gründen kein Disziplinararrestraum zur Verfügung steht und die Vollstreckung ...
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WDO 2002 § 62 Dienstgradherabsetzung (Law)
...§ 58 Abs. 2 und 3 verhängt werden dürfen. Bei Unteroffizieren, die Berufssoldaten sind, sowie bei Berufssoldaten im Ruhestand, die einen Unteroffizierdienstgrad führen, ist die Dienstgradherabsetzung ...
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WDO 2002 § 64 Kürzung des Ruhegehalts (Law)
...§ 59 entsprechend. Diese Kürzung bleibt bei der Anwendung von Ruhens- und Kürzungsvorschriften nach dem Soldatenversorgungsgesetz unberücksichtigt. Der Ausgleich kann bis zur Hälfte gekürzt werden. ...
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WDO 2002 § 69 Errichtung (Law)
(1) Das Bundesministerium der Verteidigung errichtet durch Rechtsverordnung die Truppendienstgerichte und bestimmt deren Sitz und Dienstbereich nach den sachlichen Bedürfnissen der Rechtspflege in der...
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WDO 2002 § 70 Zuständigkeit (Law)
(1) Zuständig ist das Truppendienstgericht, das für den Befehlsbereich errichtet ist, zu dem der Truppenteil oder die Dienststelle des Soldaten bei Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens g...