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BinSchStrO 2012 § 17.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und 2 und die zugelassene Abladetiefe nach § 17.02 Nummer 4 Satz 4 nicht überschreitet und bb) ...
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BinSchStrO 2012 § 21.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils a) ...
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BinSchStrO 2012 § 22.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und § 22.22 Nummer 1 Satz 1 und Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a, jeweils auch in Verbindung mit Nummer 6, und die zugelassenen Abladetiefen nach § 22.02 Nummer 1.1.3, 1.1.4.2, 1.1.5 bis 1.1.10 und 1.2 und...
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BinSchStrO 2012 § 24.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und 1.2.5.3 und § 24.03 Nummer 1 und 2 Satz 1 und bb) das Stillliegen nach § 24.10 Nummer 2 ...
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BinSchStrO 2012 § 23.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und Abladetiefen nach § 23.02 Nummer 1.1.1 bis 1.1.7 und 1.1.11 bis 1.1.15 und die zugelassenen Höchstabmessungen nach § 23.02 Nummer 1.1.8 bis 1.1.10 und 1.1.16 bis 1.1.19 und ...
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BinSchStrO 2012 § 9.07 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen sind (Law)
...und das Bordpersonal müssen die in Nummer 1 Satz 1 genannte Sicherheitsrolle kennen und regelmäßig durch den Schiffsführer in ihren Aufgaben unterwiesen werden. 3. ...
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BinSchStrO 2012 § 16.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters (Law)
...und die zugelassenen Abladetiefen nach § 16.02 Nummer 3 und 5 und bb) die zugelassenen Ablad...