-
BZRG § 43 Weiterleitung von Auskünften (Law)
Oberste Bundes- oder Landesbehörden dürfen Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden, einer nachgeordneten oder ihrer Aufsicht unterstehenden Behörde nur mitteilen, wenn dies z...
-
GmbHG § 43 Haftung der Geschäftsführer (Law)
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, h...
-
KrWG § 43 Anforderungen an Deponien (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaf...
-
MOG § 43 Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
-
IfSG § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Law)
(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine n...
-
InsO § 43 Haftung mehrerer Personen (Law)
Ein Gläubiger, dem mehrere Personen für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, kann im Insolvenzverfahren gegen jeden Schuldner bis zu seiner vollen Befriedigung den ganzen Betrag geltend machen, den...
-
NeuGlV § 43 Niederschriften der Abstimmungsausschüsse (Law)
In den Fällen der §§ 40 bis 42 sind die Niederschrift über die Sitzung des jeweiligen Abstimmungsausschusses (§ 4 Abs. 7) und die ihr beigefügte Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses von allen M...
-
WiPrO § 43 Allgemeine Berufspflichten (Law)
(1) Berufsangehörige haben ihren Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Sie haben sich insbesondere bei der Erstattung von Prüfungsberichten und Gutachten unpa...
-
WStrG § 43 Unterlassene Meldung (Law)
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (§ 27) oder einer Sabotage (§ 109e Abs. 1 des Strafgesetzbuches) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden...
-
WVG § 43 Anwendung von Landesrecht (Law)
Soweit dieses Gesetz keine Regelung trifft, gilt das Enteignungsrecht des Landes, in dem die von der Enteignung betroffenen Gegenstände belegen sind.
-
UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen (Law)
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem...
-
HGBEG Art 15 (Law)
(1) Die privatrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze bleiben insoweit unberührt, als es in diesem Gesetz bestimmt oder als im Handelsgesetzbuch auf die Landesgesetze verwiesen ist. (2) S...
-
WG Art 15 (Law)
(1) Der Indossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Annahme und die Zahlung. (2) Er kann untersagen, daß der Wechsel weiter indossiert wird; in diesem Fall haftet er de...
-
Grundgesetz Artikel 15 (Law)
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der ...
-
TierSchNutztV (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen) (Law)
-
AgrStatG (XXXX) §§ 33 bis 43 (weggefallen) (Law)
-
BBVAnpG99Art4uaBek Anlage 3i (Anlage VIi des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 2216 Auslandskinderzuschlag (§ 56) ...
-
EinigVtr Art 43 Übergangsvorschrift für den Bundesrat bis zur Bildung von Landesregierungen (Law)
Von der Bildung der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Länder bis zur Wahl des Ministerpräsidenten kann der Landesbevollmächtigte an den Sitzungen des Bundesrates mit beratender Stimme teilnehmen. ...
-
AMWHV § 15 Kennzeichnung (Law)
(1) Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt und keine Fertigarzneimittel oder Prüfpräparate sind, dürfen im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes nur in den Verkehr gebracht werden, w...
-
AFBG § 15 Aufrechnung (Law)
Mit einem Anspruch auf Erstattung von Zuschüssen kann gegen den Anspruch auf entsprechende Leistungen in voller Höhe aufgerechnet werden.