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BBG 2009 § 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte können für Zwecke der Verteidigung auch ohne ihre Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen zivilen Dienst...
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BBG 2009 § 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands (Law)
Die Entlassung der Beamtinnen und Beamten auf ihren Antrag kann für Zwecke der Verteidigung hinausgeschoben werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffe...
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BBG 2009 § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit (Law)
(1) Wenn dienstliche Gründe es erfordern, können Beamtinnen und Beamte für Zwecke der Verteidigung verpflichtet werden, vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinscha...
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BBergG § 87 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten (Law)
...§ 86 Abs. 2 Nr. 2 festgesetzt werden.
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SGB 12 § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze (Law)
...§ 72 ist ein Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 vom Hundert nicht zuzumuten. (2) Verliert die nachfragende Person durch den Eintritt eines Bedarfsfall...
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WDO 2002 § 87 Unzulässigkeit der Verhaftung (Law)
Der Soldat kann im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht verhaftet werden.
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StPO § 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche (Law)
(1) Die Leichenschau wird von der Staatsanwaltschaft, auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch vom Richter, unter Zuziehung eines Arztes vorgenommen. Ein Arzt wird nicht zugezogen, wenn dies zur Aufklär...
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SGB 3 § 87 Kinderbetreuungskosten (Law)
Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers können in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.
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SVWO 1997 § 87 Kosten der Beschwerdewahlausschüsse (Law)
...§ 83 Abs. 1 Satz 2 letzter Halbsatz und Satz 3, Abs. 2 und 3 Satz 1, 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Die Kosten, die durch die Bestellung des Landeswahlausschusses und seine Tätigkeit entsteh...
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BBG 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
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BBG 2009 § 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses (Law)
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder ...
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BBG 2009 § 10 Ernennung (Law)
(1) Einer Ernennung bedarf es zur 1. Begründung des Beamtenverhältnisses, 2. ...
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BBG 2009 § 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten (Law)
Legen Beamtinnen oder Beamte, deren Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis ruhen oder die ohne Besoldung beurlaubt sind, ihr Mandat im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in de...
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BBG 2009 § 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands (Law)
Wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt festgesetzt wird, beginnt der einstweilige Ruhestand mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand der Beamtin od...
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BBG 2009 § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands (Law)
(1) Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. (2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreic...
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BBG 2009 § 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (Law)
Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde kann einer Beamtin oder einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. Das Verbot erlischt, w...
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BBG 2009 § 69 Gutachtenerstattung (Law)
...§ 68 Abs. 3 gilt entsprechend.
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BBG 2009 § 70 Auskünfte an die Medien (Law)
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
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BBG 2009 § 74 Dienstkleidung (Law)
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist. ...
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BBG 2009 § 77 Nichterfüllung von Pflichten (Law)
...§ 46 Absatz 1, 2, 4 oder 7 oder § 57 schuldhaft nicht nachkommen. Satz 1 Nummer 1 bis 3 gilt auch für frühere Beamtinnen mit Anspruch auf Altersgeld und frühere...