-
BHO § 41 Haushaltswirtschaftliche Sperre (Law)
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann das Bundesministerium der Finanzen nach Benehmen mit dem zuständigen Bundesministerium es von seiner Einwilligung abhängig machen, o...
-
EnergieStG § 41 Nicht leitungsgebundene Einfuhr (Law)
(1) Wird Erdgas nicht leitungsgebunden in das Steuergebiet eingeführt (§ 19), gelten die §§ 19a und 19b sinngemäß mit der Maßgabe, dass keine Steuer entsteht, wenn das Erdgas unmittelbar am Ort der Ei...
-
ErsDiG § 41 Anträge und Beschwerden (Law)
...ivildienst zu wenden. Wegen des Vorbringens einer Beschwerde nach Satz 1 oder Satz 3 darf der Dienstleistende nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. (2) Richtet sich die Bes...
-
KSpG § 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz können Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Landesrechts erhoben werden. Die nach § 39 Absatz 1 zuständigen Behörden haben die durch Rechtsverordnung nach A...
-
IRG § 41 Vereinfachte Auslieferung (Law)
(1) Die Auslieferung eines Verfolgten, gegen den ein Auslieferungshaftbefehl besteht, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle eines ausländischen Staates um Auslieferung oder um vorläufige Festnahm...
-
JGG § 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer (Law)
(1) Die Jugendkammer ist als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig in Sachen, 1. die nach den allgemeinen Vorschr...
-
MarkenG § 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation (Law)
(1) Entspricht die Anmeldung den Anmeldungserfordernissen und wird sie nicht gemäß § 37 zurückgewiesen, so wird die angemeldete Marke in das Register eingetragen. (2) Die Eintragung wird ver...
-
PBefG § 41 Entsprechend anwendbare Vorschriften (Law)
(1) Die Vorschriften der §§ 28 bis 30 und der §§ 32, 36 und 37 sind auf die Errichtung von Bau- und Betriebsanlagen für den Obusverkehr entsprechend anzuwenden. (2) Zur Errichtung von Bau- u...
-
ZO-Ärzte § 41 (Law)
(1) Beratung und Beschlußfassung erfolgen in Abwesenheit der am Verfahren Beteiligten. Die Anwesenheit eines von der Kassenärztlichen Vereinigung gestellten Schriftführers für den Zulassungsausschuß i...
-
WOSprAuG § 41 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 39 des Sprecherausschußgesetzes auch im Land Berlin.
-
VSVgV § 41 Unteraufträge aufgrund einer Rahmenvereinbarung (Law)
(1) Der Auftragnehmer kann die Anforderungen an die Vergabe von Unteraufträgen im Sinne des § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2 erfüllen, indem er Unteraufträge auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung verg...
-
BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV D (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 808 - 810) ...
-
BImSchV 41 § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für: 1. die Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen gemäß § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzg...
-
BImSchV 41 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Prüfbereich die von der zuständigen Behörde in der Bekanntgabe einer Stelle ...
-
BImSchV 41 § 6 Zuverlässigkeit von Stellen (Law)
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Gesc...
-
BImSchV 41 § 7 Fachkunde von Sachverständigen (Law)
...iv kann ein Studium in anderen als den genannten Fächern anerkannt werden, wenn die Ausbildung in diesem Fach im Hinblick auf die Aufgabenstellung, der sich der oder die Sachverständige zuwenden will,...
-
BImSchV 41 § 10 Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen (Law)
Bekannt zu gebende Sachverständige haben hinsichtlich der einzusetzenden Ausstattung, wie Geräten, Programmen und Informationsquellen, zu gewährleisten, dass diese ordnungsgemäß beschaffe...
-
EinigVtr Art 41 Regelung von Vermögensfragen (Law)
(1) Die von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik abgegebene Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 zur Regelung offener Vermögensfragen ...
-
BBesG § 41 Änderung des Familienzuschlages (Law)
Der Familienzuschlag wird vom Ersten des Monats an gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt. Er wird nicht mehr gezahlt für den Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen an keinem Tage v...
-
BinSchEO § 41 Gültigkeit alter Eichscheine (Law)
(1) Eichscheine, die in einem Staat gültig sind, für den das Übereinkommen in Kraft getreten ist, gelten als Eichscheine nach dem Übereinkommen, sofern das Schiff nicht solche Änderungen erfahren hat,...