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RAG 21 § 1 (Law)
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BBesG § 41 Änderung des Familienzuschlages (Law)
...2 gelten entsprechend für die Zahlung von Teilbeträgen der Stufen des Familienzuschlages.
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BinSchEO § 41 Gültigkeit alter Eichscheine (Law)
...2) Die Geltungsdauer dieser Eichscheine ist die darin vorgesehene; sie darf jedoch 10 Jahre - vom Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Staat an gerechnet - nicht überschreiten. Der Ze...
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LuftVZO § 41 Anzeigepflichten, Änderungsanträge (Law)
...2) Die Genehmigungsbehörde bestimmt die Unterlagen, die von dem Flughafenunternehmen einzureichen sind, wenn der Ausbauplan, die Anlage oder der Betrieb des Flughafens wesentlich erweitert oder geände...
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LAnpG § 41 Zulässigkeit der Auflösung (Law)
...2 gilt entsprechend.
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SaatV § 41 Antrag für eine Kennnummer (Law)
...2. bei Saatgutmischungen a) den Verwendungszweck, ...
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VersAusglG § 41 Bewertung einer laufenden Versorgung (Law)
...2) Befindet sich ein Anrecht in der Leistungsphase und wäre für die Anwartschaftsphase die zeitratierliche Bewertung maßgeblich, so gilt § 40 Abs. 1 bis 3 entsprechend. Hierbei sind die Annahmen für d...
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SprengV 1 § 41 (Law)
...2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 3 entsprechend anzuwenden. An der jeweiligen Verwendungsstelle können vorläufige Aufzeichnungen gemacht werden, aus denen die Angaben nach § 42 Abs. 3 und 4 he...
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TAppV § 41 Arznei- und Betäubungsmittelrecht (Law)
Im Prüfungsfach Arznei- und Betäubungsmittelrecht haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie bei mindestens drei Krankheitsbildern geeignete Arzneimittel auswählen und verordnen können sowie über K...
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ZO-Zahnärzte § 41 (Law)
...2) Beschlüsse können nur bei vollständiger Besetzung des Zulassungsausschusses gefaßt werden. Stimmenthaltung ist unzulässig. (3) Über den Hergang der Beratungen und über des Stimmenverhältn...
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BImSchV 41 § 3 Organisationsform von Stellen (Law)
...29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelasse...
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BImSchV 41 § 4 Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen (Law)
...25, Ausgabe August 2005 mit Berichtigungen vom Mai 2007, sowie VDI-Richtlinie 4220, Ausgabe April 2011, 2. VDI-Richtlinie 4208 Blatt 2, Ausg...
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BImSchV 41 § 12 Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung (Law)
...2a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist anzuwenden. (3) Die Länder unterrichten sich gegenseitig über Bekanntgaben, Ablehnungen von Anträgen und Widerrufe von Bekanntg...
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BImSchV 41 § 15 Nebenbestimmungen (Law)
...208 Blatt 2, Ausgabe Oktober 2011, alle zwei Jahre zu erbringende Bescheinigung unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen ist. (2) Die Bekanntgabe von Sachverständigen ist auf längsten...
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BImSchV 41 § 17 Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger (Law)
(1) Für bekannt gegebene Sachverständige gilt § 16 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c bis e und Nummer 2 und 3 entsprechend. Sie sind zusätzlich verpflichtet, 1. ...
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BImSchV 41 § 18 Widerruf der Bekanntgabe (Law)
...2) Ergibt die Überprüfung nach Absatz 1, dass die Bekanntgabevoraussetzungen ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt sind, widerruft die zuständige Behörde ganz oder teilweise die Bekanntgabe. ...
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BBhV § 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (Law)
...20i, 25 und 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend. Daneben sind die in Anlage 13 aufgeführten Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen beihilfefähig. ...
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AbgG § 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung (Law)
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Todesfallversicherung wird mit der Maßgabe fortgesetzt, daß die zu zahlende Altersentschädigung und das Witwengeld entsprechend der Zahl und der Höhe d...
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ArbGG § 41 Zusammensetzung, Senate (Law)
...2) Jeder Senat wird in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei berufsrichterlichen Beisitzern und je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tätig. ...
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ArbnErfG § 41 Beamte, Soldaten (Law)
Auf Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Beamten und Soldaten sind die Vorschriften für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst entsprechend anzuwenden.