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SachenRBerG § 74 Preisbemessung bei Überlassungsverträgen (Law)
(1) Der Grundstückseigentümer kann eine Anhebung des Kaufpreises durch Anrechnung des Restwerts des überlassenen Gebäudes und der Grundstückseinrichtungen verlangen. Die Erhöhung des Preises ist pausc...
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StRSaarEG § 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben (Law)
Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.
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GVG (XXXX) §§ 79 bis 92 (weggefallen) (Law)
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EStDV 1955 (XXXX) §§ 74 bis 80 (weggefallen) (Law)
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AktG § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (Law)
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vor...
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EnergieStV § 92 Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen (Law)
(1) Bewilligte Spülvorgänge im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes sind die vom Hauptzollamt nach § 49 Abs. 1 zugelassenen Vermischungen von leichtem Heizöl und Gasölen der Unterpositionen...
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TKG 2004 § 92 (weggefallen) (Law)
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UmwG 1995 § 92 Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste (Law)
(1) Die übernehmende Genossenschaft hat jede Ausschlagung unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und das Mitglied von der Eintragung unverzüglich zu benachrichtigen. (2) Die Ausschl...
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SGB 8 § 92 Ausgestaltung der Heranziehung (Law)
(1) Aus ihrem Einkommen nach Maßgabe der §§ 93 und 94 heranzuziehen sind: 1. Kinder und Jugendliche zu den Kosten der in § 91 Ab...
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GRG Art 74 Übergang der Prüfdienste bei den Landesversicherungsanstalten auf die Länder (Law)
(1) Die Rechte und Pflichten der Landesversicherungsanstalten gehen, soweit es sich um die Durchführung von Aufgaben der Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen handel...
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BinSchUO 2008 Anhang IX Vorschriften für Signallichter, Radarausrüstungen, Wendeanzeiger sowie Kompasse und Steuerkurstransmitter (Law)
...IX)
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StVZO 2012 Anlage IX (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 762) Vorgeschriebene Abmessungen der Prüfplakette: ...
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BBauG § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung (Law)
(1) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist. Reicht eine Belastung des Grundstücks mit einem Recht zur Verwirklich...
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BHO § 92 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof prüft die Betätigung des Bundes bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Bund unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmänn...
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BTGO 1980 § 92 Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen oder deren Aufhebung der Bundestag innerhalb einer bestimmten Frist verlangen kann, überweist der Präsident im Beneh...
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IRG § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Law)
(1) Auf ein Ersuchen einer Strafverfolgungsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, das nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates vom 18. Dezember 2006 über die Vereinfachu...
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StrlSchV 2001 § 92 Ethikkommission (Law)
Eine im Geltungsbereich dieser Verordnung tätige Ethikkommission muss unabhängig, interdisziplinär besetzt und bei der zuständigen Bundesoberbehörde registriert sein. Ihre Aufgabe ist es, das beantrag...
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StRSaarEG § 92 Wertverhältnisse bei Grundbesitz im Saarland (Law)
Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Einheitswerte für Grundbesitz (§§ 22 und 23 des Bewertungsgesetzes) sind der tatsächliche Zustand des Grundbesitzes (Bestand, bauliche Verhältnisse ...
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SGB 7 § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute (Law)
(1) Als Jahresarbeitsverdienst für Versicherte, die an Bord eines Seeschiffs beschäftigt sind, gilt das Zwölffache des nach Absatz 2 oder 4 festgesetzten monatlichen Durchschnitts des baren Entgelts e...
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SVWO 1997 § 92 Amtshilfe (Law)
Alle an der Durchführung der Wahlen beteiligten Behörden und Versicherungsträger leisten sich gegenseitig Amtshilfe.