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FahrmAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin wird 1. gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe ...
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ElekAnlAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Elektroanlagenmonteur/Elektroanlagenmonteurin wird staatlich anerkannt.
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DrogistAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs (Law)
Der Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin wird staatlich anerkannt.
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EinbTestV § 1 Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Law)
(1) Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest wird mittels Fragebögen durchgeführt, bei denen jeweils aus vier möglichen Antworten die richtige gewählt werden muss. (2) Die aus dem Fragenkata...
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BPersVWO § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer (Law)
(1) Der Wahlvorstand führt die Wahl des Personalrates durch. Er kann wahlberechtigte Beschäftigte seiner Dienststelle als Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und be...
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BranntwMonG § 1 Gegenstand des Monopols (Law)
Das Branntweinmonopol umfasst, soweit nicht in diesem Gesetz Ausnahmen vorgesehen sind, die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Branntweins aus den Brennereien (§§ 58 ff.) sowie dessen Verwer...
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BrennAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs (Law)
Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.
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DGBankUmwG § 1 Errichtung durch Umwandlung (Law)
...register anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben. Der Anmeldung sind die Satzung und die Urkunden über die Bestellung des Vorstands in begl...
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DialogmKfAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialogmarketing wird staatlich anerkannt.
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ChemFachAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Produktionsfachkraft Chemie wird staatlich anerkannt.
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BNDG § 1 Organisation und Aufgaben (Law)
(1) Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes. Einer polizeilichen Dienststelle darf er nicht angegliedert werden. (2) Der Bundesnachr...
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FPStatG § 1 Anordnung als Bundesstatistik (Law)
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes werden folgende Statistiken der öffentlichen Finanzwirtschaft und des Personals im öffentlichen Dienst als Bundesstatistiken durchgeführt: ...
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FrSaftAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt.
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GlasVAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Glasveredler/Glasveredlerin wird 1. gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Numm...
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FeinwAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf des Feinwerkmechanikers und der Feinwerkmechanikerin wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 16 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich aner...
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GenDG § 1 Zweck des Gesetzes (Law)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und im Rahmen genetischer Untersuchungen durchgeführte genetische Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und D...
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GenG § 1 Wesen der Genossenschaft (Law)
(1) Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinscha...
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KrWaffKontrG Anlage (zu § 1 Abs. 1) (Law)
...142868-93-7), 1,5-Bis-(2-chlorethylthio)-n-pentan (14286...
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IfSG § 1 Zweck des Gesetzes (Law)
(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. (2) Die hierfür notwendige Mi...
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InsO § 1 Ziele des Insolvenzverfahrens (Law)
...Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.