-
AntarktUmwSchProtAG § 23 Abfallverbrennung (Law)
(1) Brennbare Abfälle, die nicht aus der Antarktis entfernt werden, sind in Abfallverbrennungsanlagen so zu behandeln, daß schädliche Emissionen soweit wie möglich vermieden werden. Die bei der Verbre...
-
BBhV § 23 Heilmittel (Law)
(1) Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilmittel und die dabei verbrauchten Stoffe sind beihilfefähig, wenn diese in Anlage 9 aufgeführt sind und von Angehörigen der Gesundheits- oder Medizinalfach...
-
ARegV § 23 Investitionsmaßnahmen (Law)
(1) Die Bundesnetzagentur genehmigt Investitionsmaßnahmen für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in die Übertragungs- und Fernleitungsnetze, soweit diese Investitionen zur S...
-
BeamtVG § 23 Waisengeld (Law)
(1) Die Kinder eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit, eines verstorbenen Ruhestandsbeamten oder eines verstorbenen Beamten auf Probe, der an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 49 Abs. 1 des Bu...
-
BLG § 23 (Law)
(1) Die Entschädigung nach § 20 kann verlangen 1. für Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6 und 8 der Eigentümer; die Entschädi...
-
EuRAG § 23 Einwendungen (Law)
(1) Der Antragsteller kann schriftlich oder elektronisch Einwendungen gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen erheben. (2) Ist der Antragsteller zur mündlichen Prüfung zugelassen, so m...
-
ErbbauV § 23 (Law)
Ist das Bauwerk gegen Feuer versichert, so hat der Versicherer den Grundstückseigentümer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ihm der Eintritt des Versicherungsfalls angezeigt wird.
-
BVerfGG § 23 (Law)
(1) Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind anzugeben. (2) Der Vorsitze...
-
FGO § 23 (Law)
(1) Bei jedem Finanzgericht wird ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. (2) Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Finanzgerichts als Vorsitzendem, einem durch di...
-
BNotO § 23 (Law)
...§§ 57 bis 62 des Beurkundungsgesetzes bleiben unberührt.
-
FlRV § 23 (Law)
Das internationale Seeschiffahrtsregister (§ 12 des Flaggenrechtsgesetzes) wird von der Flaggenbehörde als Anhang zum Flaggenregister geführt. Es enthält über die Angaben im Flaggenregister hinaus nur...
-
FlUUG § 23 Zuständigkeit (Law)
(1) Bei Unfällen und Störungen von besonderer Bedeutung und Schwere, deren Untersuchung nach Art und Umfang das übliche Maß überschritten hat und bei denen die Auswertung und Kombination der Ergebniss...
-
FRG § 23 (Law)
(1) Bei pflichtversicherten Selbständigen ist für die Zuordnung der Werte für die Ermittlung der Entgeltpunkte § 22 unter Berücksichtigung der Beitragsleistung entsprechend anzuwenden. Ist die Höhe de...
-
HufBeschlV § 23 Übergangsvorschriften (Law)
(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren einschließlich der Wiederholungsprüfungen können auf Antrag des Prüflings bis längstens zum 22. Juni 2007 nach den bis dahin gel...
-
GtDBWVAPrV § 23 Prüfungskommissionen (Law)
(1) Die Laufbahnprüfung wird vor Prüfungskommissionen des jeweiligen Fachgebiets abgelegt. Es können in einem Fachgebiet mehrere Kommissionen eingerichtet werden, wenn dies erforderlich i...
-
GebrMG § 23 (Law)
(1) Die Schutzdauer eines eingetragenen Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. (2) Die Aufrechterhaltung des Sc...
-
KSVG § 23 (Law)
Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).
-
LwVfG § 23 (Law)
(weggefallen)
-
KerIndAusbV § 23 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 22 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach der in der Anlage 4 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildu...
-
LBG § 23 (Law)
(1) Wird die Entschädigung in Land festgesetzt, so sollen die Inhaber der dinglichen Rechte ganz oder teilweise durch Begründung gleicher Rechte an dem Ersatzland entschädigt werden. Soweit dieser Erf...