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GeschmMG 2004 § 15 Ausstellungspriorität (Law)
...§ 14 Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Die Ausstellungspriorität nach Absatz 1 verlängert die Prioritätsfristen nach § 14 Absatz 1 nicht.
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GeschmMG 2004 Inhaltsübersicht (Law)
...§ 1 Begriffsbestimmungen § 2 Designschutz § ...
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GeschmMG 2004 § 9 Ansprüche gegenüber Nichtberechtigten (Law)
...§ 7 Berechtigten eingetragen, kann der Berechtigte unbeschadet anderer Ansprüche die Übertragung des eingetragenen Designs oder die Einwilligung in dessen Löschung verlangen. Soweit in die Löschung ei...
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GeschmMG 2004 § 11 Anmeldung (Law)
...§ 21 Absatz 1 Satz 1 gestellt, kann die Wiedergabe durch einen flächenmäßigen Designabschnitt ersetzt werden. (3) Die Anmeldung muss eine Angabe der Erzeugnisse enthalten, in die ...
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GeschmMG 2004 § 33 Nichtigkeit (Law)
(1) Ein eingetragenes Design ist nichtig, wenn 1. die Erscheinungsform des Erzeugnisses kein Design im Sinne des § 1 Nummer 1 is...
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GeschmMG 2004 § 34c Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren (Law)
...§§ 34 und 34a gelten entsprechend. Erfolgt der Beitritt im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht, erhält der Beitretende die Stellung eines Beschwerdeführers.
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GeschmMG 2004 § 35 Teilweise Aufrechterhaltung (Law)
...§ 33 Absatz 1 wegen mangelnder Neuheit oder Eigenart (§ 2 Absatz 2 oder Absatz 3) oder wegen Ausschlusses vom Designschutz (§ 3) festzustellen ist, oder 2. ...
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GeschmMG 2004 § 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit (Law)
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
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GeschmMG 2004 § 43 Vernichtung, Rückruf und Überlassung (Law)
...§ 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie ausscheidbare Teile von Erzeugnissen und Vorrichtungen, deren Herstellung und Verbreitung nicht rechtswidrig ist, unterliegen nicht den in den Absätzen 1 bis 3 ...
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GeschmMG 2004 § 44 Haftung des Inhabers eines Unternehmens (Law)
...§§ 42 und 43 mit Ausnahme des Anspruchs auf Schadenersatz auch gegen den Inhaber des Unternehmens.
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GeschmMG 2004 § 48 Erschöpfung (Law)
Die Rechte aus einem eingetragenen Design erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem eingetragenen Design fallendes Design...
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GeschmMG 2004 § 51 Strafvorschriften (Law)
...§ 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden. Soweit den in § 43 bezeichneten Ansprüchen im Verfahren nach den Vorschriften der Strafprozessordnung über die Entschädigung des Verletzten (§§ 403 bis 406c)...
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GeschmMG 2004 § 55 Beschlagnahme bei der Ein- und Ausfuhr (Law)
(1) Liegt eine Rechtsverletzung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 offensichtlich vor, so unterliegt das jeweilige Erzeugnis auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei seiner Einfuhr oder ...
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GeschmMG 2004 § 61 Typografische Schriftzeichen (Law)
...§ 28 Absatz 1 Satz 1 erst ab dem elften Jahr der Schutzdauer Aufrechterhaltungsgebühren zu zahlen.
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GeschmMG 2004 § 68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung (Law)
Werden beim Deutschen Patent- und Markenamt internationale Anmeldungen von Designs eingereicht, so vermerkt das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Anmeldung den Tag des Eingangs und leitet die Anm...
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GeschmMG 2004 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist ein Design die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses...
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GeschmMG 2004 § 2 Designschutz (Law)
(1) Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat. (2) Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Desig...
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GeschmMG 2004 § 10 Entwerferbenennung (Law)
Der Entwerfer hat gegenüber dem Anmelder oder dem Rechtsinhaber das Recht, im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und im Register als Entwerfer benannt zu werden. Wenn das Design das Erg...
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GeschmMG 2004 § 24 Verfahrenskostenhilfe (Law)
...§ 21 Absatz 2 Satz 1 und für die Aufrechterhaltungsgebühren nach § 28 Absatz 1 Satz 1 gewährt werden. § 130 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 133 bis 138 des Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung. ...
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GeschmMG 2004 § 27 Entstehung und Dauer des Schutzes (Law)
(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. (2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.