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BörsZulV § 49 (weggefallen) (Law)
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BörsZulV § 52 Einführung (Law)
Die Einführung der Wertpapiere darf frühestens an dem auf die erste Veröffentlichung des Prospekts oder, wenn kein Prospekt zu veröffentlichen ist, an dem der Veröffentlichung der Zulassung folgenden ...
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BörsZulV § 48 Zulassungsantrag (Law)
...§ 3 Abs. 2 die Berichte über die Gründung und deren Prüfung (§ 32 Abs. 1, § 34 Abs. 2 des Aktiengesetzes).
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BörsZulV § 71 (weggefallen) (Law)
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BörsZulV Anlage (weggefallen) (Law)
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BörsZulV § 9 Streuung der Aktien (Law)
(1) Die zuzulassenden Aktien müssen im Publikum eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates oder mehrerer Vertragsstaaten des Abkommens über de...
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BörsZulV § 50 Zeitpunkt der Zulassung (Law)
Die Zulassung darf frühestens an dem auf das Datum der Einreichung des Zulassungsantrags bei der Geschäftsführung folgenden Handelstag erfolgen.
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BörsZulV Inhaltsübersicht (Law)
...§ 48 Zulassungsantrag § 49 (weggefallen) § 5...
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BörsZulV § 68 (Law)
(weggefallen)
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BörsZulV § 70 (weggefallen) (Law)
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BörsZulV § 72a Übergangsvorschrift (Law)
...§ 69 Abs. 1 zum regulierten Markt spätestens bis zum 31. Oktober 2009 zu stellen. § 69 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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BörsZulV § 73 (Law)
(Inkrafttreten)
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BörsZulV § 1 Rechtsgrundlage des Emittenten (Law)
Die Gründung sowie die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Emittenten müssen dem Recht des Staates entsprechen, in dem der Emittent seinen Sitz hat.
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BörsZulV § 5 Handelbarkeit der Wertpapiere (Law)
(1) Die Wertpapiere müssen frei handelbar sein. (2) Die Geschäftsführung kann 1. nicht voll eingezahlte Wertpapiere zu...
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BörsZulV § 6 Stückelung der Wertpapiere (Law)
Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechn...
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BörsZulV § 8 Druckausstattung der Wertpapiere (Law)
(1) Die Druckausstattung der Wertpapiere in ausgedruckten Einzelurkunden muß einen ausreichenden Schutz vor Fälschung bieten und eine sichere und leichte Abwicklung des Wertpapierverkehrs ermöglichen....
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BörsZulV § 10 Emittenten aus Drittstaaten (Law)
...§ 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes vergleichbar ist, zum Handel zugelassen sind, dürfen nur zugelassen werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Zulassung in diesen Staaten nicht aus Gründen ...
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BörsZulV § 48a Veröffentlichung eines Basisprospekts (Law)
...§ 6 Abs. 3 des Wertpapierprospektgesetzes veröffentlicht werden.
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BörsZulV § 72 Allgemeine Bestimmungen über Jahresabschlüsse (Law)
...§ 242 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs, 2. der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuchs, ...
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BörsZulV § 3 Dauer des Bestehens des Emittenten (Law)
(1) Der Emittent zuzulassender Aktien muß mindestens drei Jahre als Unternehmen bestanden und seine Jahresabschlüsse für die drei dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre entsprechend den hierfür gel...