-
BLV 2009 § 48 Regelbeurteilung, Anlassbeurteilung (Law)
...§§ 28 bis 31 bleiben unberührt.
-
BLV 2009 Eingangsformel (Law)
...§ 8 Absatz 1 Satz 3, § 11 Absatz 1 Satz 5, § 17 Absatz 7, § 20 Satz 2, § 21 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 2 und des § 26 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bunde...
-
BLV 2009 Inhaltsübersicht (Law)
-
BLV 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Einstellung ist eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. (2) Eignung erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt v...
-
BLV 2009 § 3 Leistungsgrundsatz (Law)
...§ 9 des Bundesbeamtengesetzes und des § 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes zu treffen.
-
BLV 2009 § 4 Stellenausschreibungspflicht (Law)
...§ 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes ist zu berücksichtigen. (2) Die Pflicht zur Stellenausschreibung nach Absatz 1 gilt nicht 1. ...
-
BLV 2009 § 14 Höherer Dienst (Law)
Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre. Er vermittelt die für die Laufbahn erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnis...
-
BLV 2009 § 18 Einfacher Dienst (Law)
...§ 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die geeignet ist, die Befähigung für eine Laufbahn des einfachen Dienstes zu vermitteln. ...
-
BLV 2009 § 21 Höherer Dienst (Law)
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt voraus: 1. eine in...
-
BLV 2009 § 38 Fachspezifische Qualifizierungen (Law)
(1) Fachspezifische Qualifizierungen dauern 1. für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und...
-
BLV 2009 § 45 Internationale Verwendungen (Law)
...§ 6 Absatz 1 der Sonderurlaubsverordnung sind besonders zu berücksichtigen, wenn Erfahrungen und Kenntnisse im internationalen Bereich für den Dienstposten wesentlich sind. Sie dürfen sich im Übrigen ...
-
BLV 2009 § 51 Überleitung der Beamtinnen und Beamten (Law)
...§ 6 dieser Rechtsverordnung aufgeführte entsprechende Laufbahn. Welche Laufbahnen sich entsprechen, ist in Anlage 4 festgelegt. Im Übrigen besitzen sie die Befähigung für eine in § 6 dieser Rechtsvero...
-
BLV 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
-
BLV 2009 § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste (Law)
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. ...
-
BLV 2009 § 19 Mittlerer Dienst (Law)
...§ 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, die 1. inhaltlich den Anforderu...
-
BLV 2009 § 31 Mindestprobezeit (Law)
...§§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten. (2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann ganz oder teilweise entf...
-
BLV 2009 § 33 Auswahlentscheidungen (Law)
...§§ 8 und 9 des Bundesgleichstellungsgesetzes sind zu beachten. (2) Erfolgreich absolvierte Tätigkeiten in einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, in der Verw...
-
BLV 2009 § 39 Teilnahme an Hochschulausbildungen (Law)
...§ 36 erfolgreich durchlaufen hat. (6) Die obersten Dienstbehörden können für den Aufstieg Studiengänge einrichten und für diese durch Rechtsverordnung besondere Vorschriften erlassen. ...
-
BLV 2009 § 40 Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn (Law)
Nach Erwerb der Befähigung für die höhere Laufbahn wird den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der besetzbaren Planstellen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen. Das erste Beförderungsamt darf frühestens...
-
BLV 2009 § 42 Laufbahnwechsel (Law)
(1) Der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe ist aus dienstlichen Gründen zulässig, wenn die Beamtin oder der Beamte die Befähigung für die andere Laufbahn besitzt. ...