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BDSG 1990 § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen (Law)
...§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (6) Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. ...
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BDSG 1990 § 17 (Law)
(weggefallen)
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BDSG 1990 Inhaltsübersicht (Law)
...§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien...
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BDSG 1990 § 5 Datengeheimnis (Law)
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nich...
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BDSG 1990 § 7 Schadensersatz (Law)
Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seine...
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BDSG 1990 § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren (Law)
...§ 6 Abs. 2 und in § 19 Abs. 3 genannten Stellen beteiligt sind, ist nur zulässig, wenn das für die speichernde und die abrufende Stelle jeweils zuständige Bundes- oder Landesministerium zugestimmt hat...
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BDSG 1990 § 33 Benachrichtigung des Betroffenen (Law)
...8. die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind und a) ...
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BDSG 1990 § 48 Bericht der Bundesregierung (Law)
...§§ 30a und 42a, 2. bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29. ...
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BDSG 1990 § 3 Weitere Begriffsbestimmungen (Law)
...8) Empfänger ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält. Dritter ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die ...
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BDSG 1990 § 4d Meldepflicht (Law)
...§ 4e zu melden. (2) Die Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat. (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die v...
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BDSG 1990 § 4e Inhalt der Meldepflicht (Law)
...§ 9 zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind. § 4d Abs. 1 und 4 gilt für die Änderung der nach Satz 1 mitgeteilten Ang...
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BDSG 1990 § 4f Beauftragter für den Datenschutz (Law)
...§ 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bes...
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BDSG 1990 § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien (Law)
...§§ 19, 20, 34 und 35 ausüben kann, und 4. über die bei Verlust oder Zerstörung des Mediums zu treffenden Maßnahmen ...
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BDSG 1990 § 19 Auskunft an den Betroffenen (Law)
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich a...
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BDSG 1990 § 19a Benachrichtigung (Law)
...§ 19 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
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BDSG 1990 § 27 Anwendungsbereich (Law)
...§ 38 die §§ 18, 21 und 24 bis 26. (2) Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten außerhalb von nicht automatisierten...
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BDSG 1990 § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle (Law)
...§§ 23 bis 26 trifft die Deutsche Welle für ihren Bereich. Die §§ 4f und 4g bleiben unberührt.
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BDSG 1990 § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (Law)
(1) Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalt...
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BDSG 1990 § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (Law)
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt...
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BDSG 1990 § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz (Law)
...§ 4e Satz 1 genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 auf Antrag jedermann ...