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WOS 2002 § 20 Ordnung der Vorschlagslisten (Law)
...1, § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den als gültig anerkannten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw....
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WOS 2002 § 1 Wahlvorstand (Law)
...1) Die Leitung der Wahl der Bordvertretung obliegt dem Wahlvorstand. Dieser hat bei der Durchführung der Wahl auf die Erfordernisse des ordnungsgemäßen Schiffsbetriebs zu achten. Der Kapitän hat dem W...
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WOS 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...1-31 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften §§ 1-18 ...
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WOS 2002 Eingangsformel (Law)
...126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
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WOS 2002 Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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WOS 2002 § 13 Wahlvorgang (Law)
(1) Der Wahlvorstand hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Wählerin oder der Wähler den Stimmzettel im Wahlraum unbeobachtet kennzeichnen und in den Wahlumschlag legen kann. Für die Aufnahme der Wahlu...
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WOS 2002 § 21 Stimmzettel, Stimmabgabe (Law)
...1) Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) ist zu wählen, wenn mehrere gültige Vorschlagslisten eingegangen sind. (2) Auf dem Stimmzettel sind die Vorschlagslisten in der Reihen...
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WOS 2002 § 39 Wahlvorschläge (Law)
...1) Zur Wahl des Seebetriebsrats können die Wahlberechtigten Wahlvorschläge einreichen. (2) Auf dem Wahlvorschlag sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung der Bewerb...
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WOS 2002 § 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand (Law)
...1) Der Wahlvorstand hat den Zeitpunkt des Eingangs eines Wahlvorschlags unverzüglich in einer Niederschrift zu vermerken und der Listenvertreterin oder dem Listenvertreter schriftlich zu bestätigen. ...
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WOS 2002 § 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand (Law)
...1) Der Wahlvorstand hat unverzüglich nach Eingang eines Wahlbriefs 1. auf dem Wahlbriefumschlag das Datum seines Eingangs zu vermerken, ...
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WOS 2002 § 3 Einsprüche gegen die Wählerliste (Law)
(1) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Wahl der Bordvertretung nur vor Ablauf von 48 Stunden seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand eingelegt ...
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WOS 2002 § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand (Law)
...19 Abs. 1) aufgeführt, so hat diese Person auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihr gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von sechs Stunden, zu erklären, welche Bewerbu...
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WOS 2002 § 9 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
...1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2. ...
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WOS 2002 § 19 Zusätzliche Erfordernisse (Law)
...1) Sind mehrere Mitglieder der Bordvertretung zu wählen, so soll jeder Wahlvorschlag mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber enthalten, wie Mitglieder der Bordvertretung zu wählen sind...
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WOS 2002 § 29 Stimmzettel, Stimmabgabe (Law)
...1) Die Bewerberinnen oder Bewerber sind auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung aufzuführen. (2) Die Wählerin oder ...
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WOS 2002 § 33 Wählerliste (Law)
...1) Der Wahlvorstand hat für jede Wahl des Seebetriebsrats eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), geordnet nach den zum Seebetrieb gehörigen Schiffen, aufzustellen. In dieser sind die Geschlech...
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WOS 2002 § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber (Law)
...1. der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt, 2. im Fall des § 116 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a ...
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WOS 2002 § 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen (Law)
...estgesetzten Frist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so findet die Wahl nicht statt. Der Wahlvorstand hat dies unverzüglich in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen. ...
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WOS 2002 § 46 Briefwahl (Law)
Die Mitglieder des Seebetriebsrats werden durch Briefwahl gewählt.
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WOS 2002 § 47 Vorbereitung der Stimmabgabe (Law)
...1. Stimmzettel und Wahlumschläge; 2. vorgedruckte, von der Wählerin oder dem Wähler zu unterz...