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SprengV 1 § 14 (Law)
...1) Wer explosionsgefährliche Stoffe herstellt, einführt oder verbringt, darf diese anderen Personen nur überlassen, wenn 1. die Verpackungen ...
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SprengV 1 § 4 (Law)
...1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden,...
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SprengV 1 § 1 (Law)
...14, 20 und 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Abs. 1 und 2 und § 23, und bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auch auf § 22 Abs. 3...
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SprengV 1 Anlage 1 (zu § 6 Absatz 1) (Law)
...1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes 1 – ...
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SprengV 1 Inhaltsübersicht (Law)
...12a Abs. 1 Anlage 8 -Qualitätssicherungsverfahren nach § 12b Abs. 1 ...
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SprengV 1 § 2 (Law)
...1) Die §§ 5, 5f, 7 bis 16, 20, 21, 22 Abs. 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Sprengstoffgesetzes, soweit er sich auf § 16 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden au...
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SprengV 1 § 6 (Law)
...12. März 1982 (Beilage 13/82 BAnz. Nr. 59 vom 26. März 1982, BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1982) gleichwertig sind. (2) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung kann für sonstige exp...
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SprengV 1 § 6a (Law)
...1) Die in der Anlage 5 Nummer 1 bezeichneten Sprengstoffe sind darüber hinaus nach Anlage 5 Nummer 2 zu markieren. Dies gilt auch für Sprengstoffe für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Z...
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SprengV 1 § 7 (Law)
...1) Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Gegenstände nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 und 2 des Sprengstoffgesetzes und Sprengzubehör dürfen keine Bezeichnung haben...
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SprengV 1 § 9 (Law)
...1 und 2 ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Für die Prüfung von Sprengzubehör findet § 5e Absatz 1 Satz 3 des Sprengstoffgesetzes entsprechende Anwendung. (4) (weggefal...
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SprengV 1 § 10 (Law)
...1) Der Antragsteller hat in dem Antrag auf Zulassung anzugeben 1. die Bezeichnung des sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes oder des Spren...
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SprengV 1 § 11 (Law)
(weggefallen)
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SprengV 1 § 12 (Law)
...1) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung eines sonstigen explosionsgefährlichen Stoffes nach § 5f Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absat...
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SprengV 1 § 13 (Law)
...16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 115 vom 17.4....
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SprengV 1 § 15 (Law)
...1 sowie § 18 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 7 sind nicht anzuwenden auf explosionsgefährliche Stoffe, die 1. zur Ausf...
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SprengV 1 § 16 (Law)
...18 vom 13.8.2008, S. 30) verwechselt werden können. (2) Unterliegt der Explosivstoff oder der pyrotechnische Gegenstand auch anderen zwingenden Vorschriften des Rechts der Europäischen Union...
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SprengV 1 § 17 (Law)
...15/EWG des Rates (ABl. L 94 vom 5.4.2008, S. 8), die durch die Richtlinie 2012/4/EU (ABl. L 50 vom 23.2.2012, S. 18) geändert worden ist, ein System der eindeutigen Identifizierung und Rückverfolgbark...
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SprengV 1 § 18 (Law)
...1. Altersgrenze nach Artikel 7 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2013/29/EU, bei Bereitstellung für die Verwendung im Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes auch eine abwei...
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SprengV 1 § 18b (Law)
...1. Bezeichnung (Handelsname) des jeweiligen Stoffes, 2. Firmenname, Anschrift und Telefonnummer des Herstelle...
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SprengV 1 § 18c (Law)
Sprengzubehör darf nur verwendet werden, wenn es mit den folgenden Angaben gekennzeichnet ist: 1. Bezeichnung des jeweiligen Spr...