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EBO § 10 Gleisabstand (Law)
...egleisen - mindestens 4,00 m, bei Neubauten mindestens 4,50 m betragen. Bestehende Gleisabstände von 4,50 m und weniger dürfen nicht verringert werden; Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Durc...
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EBO § 9 Regellichtraum (Law)
...egellichtraum ist der zu jedem Gleis gehörende, in der Anlage 1 dargestellte Raum. Der Regellichtraum setzt sich zusammen aus dem von der jeweiligen Grenzlinie umschlossenen Raum und zusätzlichen Räum...
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EBO Anlage 10 (zu § 24) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 27) ...
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EBO Anlage 9 (zu § 22) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 26) 1. ...
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EBO Anlage 4 (zu § 10) (Law)
...10 Abs. 2) sowie von 4,00 m und 4,50 m (§ 10 Abs. 3) wie folgt vergrößert werden: ...
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EBO Anlage 3 (zu § 9) (Law)
...egtem Gleis bei festgelegtem Gleis ...
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EBO Anlage 1 (zu § 9) (Law)
...egliche Gegenstände, die nicht fest mit der Schiene verbunden sind. a ≥ 135 mm für unbewegliche Gegenstände, die fest mit der Schiene verbunden sind. ...
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EBO Anlage 2 (zu § 9) (Law)
...10 62 93 3530 84 104 78 100 ...