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SGB 11 § 93 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Für den Schutz personenbezogener Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in der Pflegeversicherung gelten der § 35 des Ersten Buches, die §§ 67 bis 85 des Zehnten Buches sowie die Vorschrifte...
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BGB § 1428 Verfügungen ohne Zustimmung (Law)
Verfügt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne die erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten über ein zum Gesamtgut gehörendes Recht, so kann dieser das Recht gegen Dritte gerichtlich ge...
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BinSchStrO 2012 § 14.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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WG Art 93 (Law)
(1) Die Wirkungen der Verpflichtungserklärungen des Annehmers eines gezogenen Wechsels und des Ausstellers eines eigenen Wechsels bestimmen sich nach dem Recht des Zahlungsorts. (2) Die Wirk...
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BNotO § 93 (Law)
(1) Den Aufsichtsbehörden obliegt die regelmäßige Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare und des Dienstes der Notarassessoren. Zusätzliche Zwischenprüfungen und Stichproben sind ohne beson...
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HwO § 93 (Law)
(1) Die Vollversammlung besteht aus gewählten Mitgliedern. Ein Drittel der Mitglieder müssen Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sein, die in dem Betrieb eines...
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HGB § 93 (Law)
(1) Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren ...
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VwGO § 93 (Law)
Das Gericht kann durch Beschluß mehrere bei ihm anhängige Verfahren über den gleichen Gegenstand zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und wieder trennen. Es kann anordnen, daß mehrere...
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VwVfG § 93 Niederschrift (Law)
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über 1. den Ort und den Tag der Si...
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AgrStatG § 93 Auskunftspflicht (Law)
...11a für die Gemüseerhebung, nach § 12 für die Baumschulerhebung, nach § 15 für die Baumobstanbauerhebung, nach § 17a für die Strauchbeerenerhebung, nach § 18 Absatz 1 für die Erhebung über die Viehbes...
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ArbGG § 93 Rechtsbeschwerdegründe (Law)
(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf d...
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JGG § 93 (weggefallen) (Law)
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SachenRBerG § 93 Erörterung (Law)
(1) Der Notar erörtert mit den Beteiligten den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Er hat vor einer Verhandlung über den Inhalt des abzuschließenden Vertrages mit den Beteiligten zu...
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SchRegO § 93 (Law)
Die Vorschriften des Siebenten Abschnitts der Grundbuchordnung gelten sinngemäß. Die Genehmigung für die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens darf dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydr...
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StPO § 93 Schriftgutachten (Law)
Zur Ermittlung der Echtheit oder Unechtheit eines Schriftstücks sowie zur Ermittlung seines Urhebers kann eine Schriftvergleichung unter Zuziehung von Sachverständigen vorgenommen werden.
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Grundgesetz Artikel 93 (Law)
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Betei...
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BBauG § 93 Entschädigungsgrundsätze (Law)
(1) Für die Enteignung ist Entschädigung zu leisten. (2) Die Entschädigung wird gewährt 1. für den durch die Enteignun...
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BinSchPRG § 93 Bergung (Law)
(1) Auf die Rechte und Pflichten des nicht von einem Seeschiff aus tätigen Bergers, der einem in Binnengewässern in Gefahr befindlichen Binnenschiff oder sonstigen Vermögensgegenstand Hilfe leistet, s...
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GBO § 93 (Law)
Ist der im Grundbuch als Eigentümer oder Berechtigter Eingetragene nicht der Berechtigte, so hat er dies unverzüglich nach Zustellung des Einleitungsbeschlusses dem Grundbuchamt anzuzeigen und anzugeb...
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GVG § 93 (Law)
(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden. Solche Kammern...