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GärtnAusbV § 13 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Obstbau (Law)
...bis zu zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ma...
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GärtnAusbV § 12 Abschlußprüfung in der Fachrichtung Gemüsebau (Law)
...bis zu zwei Fächern mit mangelhaft und in den übrigen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ma...
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GärtnAusbV § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach den in den Anlagen für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Glieder...
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GärtnAusbV Anlage 3a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 3b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 7b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 7a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 2a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 4b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 4a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 6a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 6b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 6a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 2b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 2a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 5a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 7a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 1a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 1b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1a Abschnitt I der Berufsbildposition ...
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GärtnAusbV Anlage 4a (zu § 5) (Law)
...bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
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GärtnAusbV Anlage 5b (zu § 5) (Law)
...bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 5a Abschnitt I der Berufsbildposition ...