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SVWO 1997 Anlage 15 (Law)
(weggefallen)
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SVWO 1997 Anlage 13 (zu § 41 Abs. 4) (Law)
...sonenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise ist § 42 Abs. 3 zu beachten. Es ist die Maschinenfähigkeit zu beachten (insbesondere Farbton, Papier und Codierzone). Im Vorfeld sollten die Sendungen m...
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SVWO 1997 § 13 Beschwerde im Feststellungsverfahren (Law)
...s. 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind, wenn sie sich gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eines bundesunmittelbaren Versicherungsträgers richten, beim Bundeswahlausschuß, im übrigen beim...
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SVWO 1997 § 15 Form und Inhalt der Vorschlagslisten (Law)
...sie sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Vereinsregister, sonst aus der Satzung ergeben; Zusätze sind unzulässig. Bei freien Listen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) is...
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SVWO 1997 Anlage 5 (zu § 15 Abs. 1) (Law)
...stenvertreter bzw. Listenträger Alle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind e...
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SVWO 1997 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 4) (Law)
...ssetzungen für das Wahlrecht, wenn a bis c nicht zutreffen) Es wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen des Wahlrechts ...
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SVWO 1997 Anlage 2 (zu § 15 Abs. 1) (Law)
...s dem Vereinsregister, sonst aus der Satzung ergibt; Zusätze sind unzulässig. Bei freien Listen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist der Familienname eines Listenunterzei...
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SVWO 1997 Anlage 4 (zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1) (Law)
...stenvertreter bzw. Listenträger Alle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind e...
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SVWO 1997 Anlage 1 (zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1) (Law)
...s dem Vereinsregister, sonst aus der Satzung ergibt; Zusätze sind unzulässig. Bei freien Listen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist der Familienname eines Listenunterzei...
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SVWO 1997 Anlage 6 (zu § 15 Abs. 4 und § 65 Abs. 2) (Law)
...se Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen.