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BWO 1985 Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 1) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 38; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41 ...
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BWO 1985 Anlage 19 (zu § 36 Abs. 6) (Law)
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 32 - 34; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BWO 1985 § 22 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde (Law)
(1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen. (2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ge...
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BWO 1985 § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen. Sie stellt dabei die Zahl der Wahlberechti...
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BWO 1985 § 19 Benachrichtigung der Wahlberechtigten (Law)
(1) Spätestens am Tage vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme benachrichtigt die Gemeindebehörde jeden Wahlberechtigten, der in das Wählerverzeichnis eingetragen...
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BWO 1985 Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) (Law)
...sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. 1) Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch...
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BWO 1985 Anlage 4 (zu § 19 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 596) Rückseite der Wahlbenachrichtigung ...
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BWO 1985 Anlage 3 (zu § 19 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595) Wahlbenachrichtigung ...