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SeeSchStrO 1971 § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser (Law)
(1) Die in den nachfolgenden Absätzen enthaltenen Regelungen gelten für Fahrzeuge im Fahrwasser abweichend von der Regel 9 Buchstabe b bis d und den Regeln 15 und 18 Buchstabe a bis c der Kollisionsve...
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FVG 1971 § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung (Law)
(1) Die erstmaligen Wahlen zu den Personalvertretungen finden bei der Generalzolldirektion spätestens bis zum 31. Mai 2016 statt. Bis zu diesen Wahlen werden die Personalratsaufgaben des örtlichen Per...
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SeeSchStrO 1971 Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Law)
...II.1 Sichtzeichen II.2 Schallsignale Erläuterung zur Anlage II ...
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RTrAbwG Anlage II zu § 25 (Law)
...III A 6 - 836/47 - in die Geschäftsstelle Zuckerwirtschaft des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates umgewandelt worden. e) ...
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EuWO 1988 Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1) (Law)
...II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen 3). 3.4.5 Der/Die Schriftführer/in zählte die Zwischensummen der ungültigen ...
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SeeSchStrO 1971 § 54 (Law)
(aufgehoben)
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SeeSchStrO 1971 § 62 (Law)
(Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
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SeeSchStrO 1971 Inhaltsübersicht (Law)
...II II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge ...
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SeeSchStrO 1971 § 52 (Law)
(aufgehoben)
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SeeSchStrO 1971 § 44 (Law)
(aufgehoben)
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Grundgesetz Artikel 65 (Law)
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener...
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WG Art 65 (Law)
(1) Wird eine Ausfertigung bezahlt, so erlöschen die Rechte aus allen Ausfertigungen, auch wenn diese nicht den Vermerk tragen, daß durch die Zahlung auf eine Ausfertigung die anderen ihre Gültigkeit ...
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FVG 1971 § 1 Bundesfinanzbehörden (Law)
Bundesfinanzbehörden sind 1. als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; ...
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FVG 1971 § 2 Landesfinanzbehörden (Law)
(1) Landesfinanzbehörden sind 1. als oberste Behörde: die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehö...
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FVG 1971 § 12b (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 15 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 19 Mitwirkung des Bundeszentralamtes für Steuern an Außenprüfungen (Law)
(1) Das Bundeszentralamt für Steuern ist zur Mitwirkung an Außenprüfungen berechtigt, die durch Landesfinanzbehörden durchgeführt werden. Es kann verlangen, dass bestimmte von ihm namhaft gemachte Bet...
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FVG 1971 § 20 Einsatz von automatischen Einrichtungen (Law)
(1) Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden bestimmen Art, Umfang und Organisation des Einsatzes der automatischen Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung von Steuern, ...
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FVG 1971 § 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze (Law)
(1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und im Interesse des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der ob...
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FVG 1971 § 27 Übergangsregelung Gleichstellungsbeauftragte (Law)
(1) Die erstmalige Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Generalzolldirektion sowie der Stellvertreterinnen findet spätestens bis zum 31. März 2016 statt. (2) Bis zur erstmaligen Wahl füh...