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PEhrlInstKostV 1996 § 1 (Law)
(1) Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für seine Entscheidungen über die Zulassung eines Arzneimittels, über die Genehmigung einer Gewebezubereitung oder eines Arzneimittels für neuartige Therapien, übe...
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FluLärmMüV 1996 § 1 (Law)
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Verkehrsflughafens München wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereic...
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BSV 1996 § 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung (Law)
...1996 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.
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BewachV 1996 § 1 Zweck (Law)
Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, die nach § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), d...
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HolzSpielzMAusbV 1996 § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausb...
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BewachV 1996 Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1384; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) H...
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MitbestGWO 1 2002 § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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FluLärmMüV 1996 Anlage 1 (zu § 2 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München) (Law)
...1996, 1561 - 1565) ...
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FluLärmMüV 1996 § 4 (Law)
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstabe 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form dieser...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2b (Law)
(1) Für die Genehmigung von Arzneimitteln für neuartige Therapien nach § 4b Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes wird eine Gebühr von 4 250 bis 17 000 Euro erhoben. (2) Hat die Genehmigung eine...
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PEhrlInstKostV 1996 § 8 (Law)
Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 12 (Law)
(1) Diese Verordnung in der ab dem 4. Juli 2009 geltenden Fassung ist auch anzuwenden auf Fälle, in denen vor dem 4. Juli 2009 individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Sinne des § 2a vorgeno...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2 (Law)
...stoffen a) gegen eine Infektionskrankheit ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 3 (Law)
Wird eine Auflage nach § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder nach § 21a Absatz 5, § 28 oder § 30 Absatz 2a des Arzneimittelgesetzes nach Erteilung der Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetze...
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PEhrlInstKostV 1996 § 6 (Law)
Die nach den §§ 2 bis 5 zu erhebenden Gebühren können bis auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der individuell zurechenbaren öffentlich...
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PEhrlInstKostV 1996 § 7 (Law)
Die nach den §§ 2 bis 5 zu erhebenden Gebühren können auf Antrag des Gebührenschuldners bis auf ein Viertel ermäßigt werden, wenn an dem Inverkehrbringen des Arzneimittels aufgrund des Anwendungsgebie...
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PEhrlInstKostV 1996 § 11 (Law)
Auslagen werden nach Maßgabe des § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes erhoben.
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WG Art 95 (Law)
Das Recht des Ausstellungsorts bestimmt, ob der Inhaber eines gezogenen Wechsels die seiner Ausstellung zugrunde liegende Forderung erwirbt.
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FGO § 95 (Law)
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
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NeuGlV § 95 Zustellungen (Law)
Für Zustellungen gilt das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes.