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Dokumenttyp
  •  Law (31)
Gesetzbuch
  •  BesVNG 2 (31)
31 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BesVNG 2 § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen (Law)

    ...2.3 und Nr. 9 angerechnet. (2) Die Überleitungszulage wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den bisherigen Dienstbezügen oder Amtsbezügen (Grundgehalt, Ortszuschlag, ruheg...

  • BesVNG 2 § 2 Berlin-Klausel (Law)

    ...2 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

  • BesVNG 2 (XXXX) §§ 1 und 2 (weggefallen) (Law)

    -

  • BesVNG 2 Inhaltsübersicht (Law)

    ...

  • BesVNG 2 Eingangsformel (Law)

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

  • BesVNG 2 § 1 (Law)

    -

  • BesVNG 2 § 3 Inkrafttreten (Law)

    ...2 und 3 nichts anderes bestimmen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft: 1. Artikel I § 73, Artikel III § 1, Art...

  • BesVNG 2 § 19 Ortszuschlag für Kasernierte (Law)

    ...2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei.

  • BesVNG 2 § 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer (Law)

    Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.

  • BesVNG 2 § 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste (Law)

    Regelungen über die Gewährung von Zulagen zur pauschalierten Abgeltung der Erschwernisse und Aufwendungen bei den Sicherheitsdiensten des Bundes oder der Länder sind bis zum Inkrafttreten der Vorbemer...

  • BesVNG 2 § 5 Wahrung des Besitzstandes (Law)

    ...2 in die Besoldungsgruppen C 4, C 3 und C 2 übergeführten Beamten sowie für die als Hochschulassistenten übernommenen Beamten gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften. (2) Die Profes...

  • BesVNG 2 § 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten (Law)

    Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt befindlichen Beamten bleibt unberührt. Das Besoldungsdienstalter wird auf Antrag des Beamten neu festgesetzt, we...

  • BesVNG 2 § 21 Zulage für Beamte an Theatern (Law)

    Landesrechtliche Vorschriften über die Gewährung einer Zulage an Beamte an Theatern können aufrechterhalten bleiben oder durch Rechtsverordnung der Landesregierung neu erlassen werden. Es darf höchste...

  • BesVNG 2 § 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII (Law)

    ...26. Juli 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1557) auf 11,4 vom Hundert festgestellt. 2. Feststellungszeitraum im Sinne des Artikels ...

  • BesVNG 2 § 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte (Law)

    ...2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung. Bleibt im übrigen bei der Anwe...

  • BesVNG 2 § 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte (Law)

    ...2 Satz 4 gilt entsprechend. (3) Absatz 2 gilt für die in § 10 aufgeführten Ämter und Funktionen, wenn die in der Bundesbesoldungsordnung R angegebenen Einstufungsvoraussetzungen...

  • BesVNG 2 § 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen (Law)

    Soweit durch dieses Gesetz eine ruhegehaltfähige Zulage durch eine nichtruhegehaltfähige Zulage ersetzt und keine ruhegehaltfähige Überleitungszulage nach § 11 gewährt wird, gilt für die bisherigen Em...

  • BesVNG 2 § 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen (Law)

    Die bundesrechtlichen Vorschriften über die Gewährung von Erschwerniszulagen treten außer Kraft, soweit sie die Gewährung der Zulagen für den Dienst bei Justizvollzugsanstalten und den Vo...

  • BesVNG 2 § 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger (Law)

    (1) § 74 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt für Versorgungsempfänger mit Wohnsitz in Berlin entsprechend. (2) Vorschriften des Bundes und der Länder zur Überlei...

  • BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)

    ...25a und § 30 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen. (2) Soweit nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung...


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