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SeeSchStrO 1971 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...2.4 des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141), das zuletzt nach Maßgabe des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S. 2018) g...
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SeeSchStrO 1971 § 54 (Law)
(aufgehoben)
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SeeSchStrO 1971 § 62 (Law)
(Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
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SeeSchStrO 1971 Inhaltsübersicht (Law)
...21 Grundsätze § 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot ...
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SeeSchStrO 1971 § 52 (Law)
(aufgehoben)
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SeeSchStrO 1971 § 44 (Law)
(aufgehoben)
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SeeSchStrO 1971 § 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge (Law)
...2) Laternen, Leuchten und Scheinwerfer dürfen nur so gebraucht werden, daß sie nicht blenden und dadurch die Schiffahrt gefährden oder behindern können. (3) Für die Ausrüstung zum Geben der ...
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SeeSchStrO 1971 § 8 Allgemeines (Law)
...2) Die Mindesttragweite aller in dieser Verordnung für Fahrzeuge und außergewöhnliche Schwimmkörper vorgeschriebenen Lichter muss den Anforderungen der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprec...
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SeeSchStrO 1971 § 10 Kleine Fahrzeuge (Law)
...2) Abweichend von Regel 25 Buchstabe d der Kollisionsverhütungsregeln haben Fahrzeuge unter Segel von weniger als 12 Metern Länge und Fahrzeuge unter Ruder, wenn sie die nach Regel 25 Buchstabe a oder...
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SeeSchStrO 1971 § 23 Überholen (Law)
(1) Grundsätzlich muß links überholt werden. Soweit die Umstände des Falles es erfordern, darf rechts überholt werden. (2) Das überholende Fahrzeug muß unter Beachtung von Regel 9 Buchstabe ...
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SeeSchStrO 1971 § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser (Law)
...2) Im Fahrwasser haben dem Fahrwasserverlauf folgende Fahrzeuge unabhängig davon, ob sie nur innerhalb des Fahrwassers sicher fahren können, Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen, die ...
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SeeSchStrO 1971 § 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen (Law)
...2) Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen gehen den Vorschriften dieser Verordnung und den durch Schiffahrtszeichen getroffenen Anordnungen vor.
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SeeSchStrO 1971 § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr (Law)
...2) Zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr müssen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände auch dann alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese ein Abweichen von den Vorsch...
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SeeSchStrO 1971 § 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen (Law)
...2) Die Fahrzeuge haben in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor der Schleuse einzulaufen. Am Nord-Ostsee-Kanal bestimmt sich die Reihenfolge des Einlaufens in die Schleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtena...
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SeeSchStrO 1971 § 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote (Law)
...2007 S. 8, S. 80 und S. 152), in der jeweils geltenden Fassung, außer Gase und Gasgemische der Klasse 2.2 ohne Zusatzgefahr, b) ...
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SeeSchStrO 1971 § 33 Anlegen und Festmachen (Law)
...2. an abbrüchigen Stellen am Ufer, 3. an Stellen, an denen das Ankern nach 32 Abs. 1 Nr. 1 un...
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SeeSchStrO 1971 § 41 Geltungsbereich (Law)
...23 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 5, § 24 Abs. 4, § 29 Abs. 2 und § 32 Abs. 1 Nr. 5 enthaltenen Sondervorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal.
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SeeSchStrO 1971 § 55a Verkehrszentralen (Law)
...2. Verkehrsunterstützungen, 3. Verkehrsregelungen und ...
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SeeSchStrO 1971 Anlage I Schiffahrtszeichen (Law)
...2)/Blz.(2), Oc(2)/Ubr.(2), Oc(3)/Ubr.(3), Q/Fkl., IQ/Fkl. unt. oder Iso/Glt. ...
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SeeSchStrO 1971 § 4 Verantwortlichkeit (Law)
...2) Verantwortlich ist auch der Seelotse; er hat den Fahrzeugführer oder dessen Vertreter so zu beraten, daß sie die Vorschriften dieser Verordnung befolgen können. (3) Bei Schub- und Schlepp...